Zuschlag erteilt am 07. Juli 2026
Vertragsbeginn 01.07.26 | Veröffentlichung 07.07.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Qualität: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
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