Veröffentlichung 31.03.26 | Fragenfrist 20.04.26 | Abgabefrist 30.04.26 | Öffnung 30.04.26 |
Eignungskriterien
Die unter 5.1.9 verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. 3) Erklärung, dass kein Verfahren bei der BNetzA zur Überprüfung bzw. Untersagung der Tätigkeit eingeleitet ist. 4) Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz in Kopie. 5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 iVm. § 54 Abs. 1 PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet. 6) Erklärung nach Art. 5k EU-Verordnung 833/2014. 7) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
8) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen - im Falle des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot einzureichen). 9) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen - im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers). HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 5.1.9 1) bis 4) sowie 5.1.9 12) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass für den geforderten Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die Übergangsbestimmungen des § 112 Abs. 1 Postgesetz gelten. Der Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis FÜR DIE NACHUNTERNEHMER kann daher auch durch einen vergleichbaren Nachweis, wie etwa eine Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur über das Erbringen von Postdienstleistungen nach § 36 Postgesetz (PostG) a. F. (vom 22. Dezember 1997), erbracht werden. Entscheidend ist, dass FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4 Postgesetz (ggf. iVm. § 112 Abs. 1 Postgesetz) nachgewiesen werden.
10) Erklärung der Bieters/der Bietergemeinschaft über den Nettogesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
11) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Nettoumsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (bezogen auf das jeweilige Los) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
12) Erklärung über Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1.000.000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2.000.000 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenanntem Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. MINDESTKRITERIUM: Genannte Deckungssummen.
Zuschlagskriterien
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 40 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 7.1 berechnet.
Konzept Zustellzeiten: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept "Zustellzeiten" gemäß den Angaben unter Ziffer 7.2 der AzA einzureichen.
Konzept Versandspitzen: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept "Versandspitzen" gemäß den Angaben unter Ziffer 7.3 der AzA einzureichen.
Konzept Reklamationsmanagement: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept "Reklamationsmanagement" gemäß den Angaben unter Ziffer 7.4 der AzA einzureichen.
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