Frist abgelaufen

POT-03-GLG-028 Lizenzen

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.11.2024
Angebotsfrist
12.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung der nachfolgend aufgeführten Lizenzen auf elektronischem Weg. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre. Es gelten die Lizenzbedigungen des jeweiligen Lizenzherstellers.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.11.24
Fragenfrist
04.12.24
Abgabefrist
12.12.24
Öffnung
12.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Eberswalde, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
gf@glg-mbh.de
Freischalten
Telefon
03334 691600
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung").
    • Mindestanforderung: Der Jahresumsatz muss mindestens 2.000.000,00- EUR pro Jahr betragen haben.
    • - Versicherungsnachweis über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung). Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Versicherung, so muss sich der Bieter im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zum Abschluss einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall verpflichten.
  • Sonstiges

    • - Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
    • - Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
    • - Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen
    • für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • - Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
    • - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
    • - Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
    • - Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung")
    • - Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")
    • - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen").
    • - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022").
    • - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt "MiLog Brandb).
    • - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (EigenBie)
    • Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
    • Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
    • einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
    • die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
    • "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Auftraggebern mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen Wertbar, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die abrufberechtigten Krankenhäuser EU-weit Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben hat. Vergleichbar sind Referenzleistungen dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.

  • Kriterien gem. Bekanntmachung

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
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