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PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Abgabefrist
24.08.26
Öffnung
24.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Ludwigshafen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@rheinpfalzkreis.de
Telefon
+49 621-5909-3541
Website
https://www.rhein-pfalz-kreis.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Los 1

    • Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw. gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular "Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx" (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden.
    • Los 1: Erklärung gemäß Formular "Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx" (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit)
  • Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei "Anlage 2.1 Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf", steht per Download zur Verfügung)

    • Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
    • Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
  • Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits nachgewiesen werden.

  • Los 1

    • Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx" der zurückliegenden 3 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 "Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1". (berufliche Leistungsfähigkeit).
    • Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular "Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx" über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder gewerblichen Sammlung". (berufliche Leistungsfähigkeit)
    • Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen.
    • Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
    • Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
    • Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.
  • Los 1

    • Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre.
    • Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen:
    • 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1)
    • Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen.
    • Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis.
    • Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann.
    • 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b
    • Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a).
    • Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr).
    • Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt.
    • Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen.
    • Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
    • Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe.
    • 14.2 Wertung von Los 2
    • Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1.
    • Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht.
    • 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2)
    • Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen).
    • Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination.
    • Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet.
    • Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet.
    • Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los 2 maßgeblich.
    • Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre, Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt. Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend berücksichtigt.
    • Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben unberücksichtigt.
    • Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld "Rabatt" (Los 1) bzw. "Zulage" (Los 2) einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
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