Veröffentlichung 01.07.26 | Fragenfrist 22.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 |
Eignungskriterien
1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B 4 Erklärung Eignungsleihe). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): - Erklärungen gemäß Anlage B 5 Erklärungen Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. - Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. - Erklärung gemäß Anlage B 8 Eigenerklärung Russlandbezug.
2. Darstellung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten (vergleichbare Größenordnung und ähnliches Umfeld), die in den letzten 3 Jahren seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich unter Einhaltung der Ausführungsfristen und der veranschlagten Vergütung abgeschlossen wurden (Anlage B 7 Referenzen).
3. Von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) ist der durch das/die Unternehmen erzielte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angabe des Umsatzes für Unterauftragnehmer ist nur im Rahmen der Eignungsleihe verpflichtend, soweit der Bieter diese Kapazität des Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen möchte (Anlage B 6 Erklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen).
4. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B 2 Basisinformation zum Unternehmen); 5. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B 3 Bietergemeinschaftserklärung). Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen
- Anlage B 5 Erklärungen Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage B 8 Eigenerklärung Russlandbezug Die übrigen Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Fachkunde (wirtschaftliche und finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gelten für die gemeinschaftlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B 5 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
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