Zuschlag erteilt am 28. März 2025
Fragenfrist 24.01.25 | Veröffentlichung 04.02.25 | Abgabefrist 04.02.25 | Öffnung 04.02.25 |
Eignungskriterien
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Umsatz bezogen auf die Leistungsart: Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Referenzen: 3 geeignete Referenzen - welche mindestens zwei Maximalversorger (Universitätsklinika) und ein weiteres Krankenhaus beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 60 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 60 multipliziert.
Qualität der Konzepte "Servicequalität" und "Lieferausfall": Insgesamt wird das Hauptkriterium "Qualität" mit 30 Wertungspunkten bewertet. Diese teilen sich wie folgt in Unterkriterien auf: Unterkriterium A Konzept "Servicequalität" gewichtet mit 10 Wertungspunkten Unterkriterium B Konzept "Lieferausfall" gewichtet mit 20 Wertungspunkten i) Unterkriterium A: Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Außendienstes 2. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Innendienstes 3. Logistikkonzept 4. Beratung 5. Reklamationsbearbeitung 6. Umstellungsunterstützung und -begleitung ii) Unterkriterium B: Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen
Nachhaltigkeit anhand des Nachweises der Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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