Frist abgelaufen

Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst, Rohbauarbeiten

Die Angebotsfrist ist am 18. Mai 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 29. Juli 2026

  • Karl Gemünden GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein · 279.258 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
20.04.2026
Angebotsfrist
18.05.2026
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Rohbauarbei-ten für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraus-sichtlich zwischen Anfang Juli 2026 und Anfang Juni 2027 liegen. Der Leistungszeitraum unterteilt sich in zwei gesonderte Abschnitte: · 1. Abschnitt: Mitte Juli 2026 – Ende Oktober 2026 (Erd-, Stahlbe-ton und Mauerarbeiten) · 2. Abschnitt: Mitte Mai 2027 – Anfang Juli 2027 (Rückbau Schutz-belag, Bauzaun und Staubschutzwand) ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Der Bieter hat diese Vorgaben für den zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Bauzeitenplan zwingend zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulati-on“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. · Die Bieter müssen mit dem Angebot einen Bauzeitenplan einreichen, der die im Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers angegebenen terminlichen Vorgaben einhält (für den Bauzeitenplan gibt es keinen Vordruck). ACHTUNG: Aufgrund der momentan sehr angespannten wirtschaftlichen Gesamtlage (Iran-Krieg, Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien, Lieferengpässe, Energiekrise etc.) wird mit dem Zuschlag eine Stoffpreisgleitklausel im Sinne des Formblatts 225a (Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 - VHB - Vergabehandbuch des Bundes - Ausgabe 2017 – Stand 2022 – Anlage 13) vertraglich vereinbart. Im Formblatt 225a müssen durch die Bieter bezüglich aller vom Auftraggeber dort vorgegebener Stoffe und damit zu jeder GP-Nummer die entsprechenden Stoffpreisanteile (Formblatt 225a, Spalte 4) eingetragen werden. Das ausgefüllte Formblatt 225a ist dann mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen. Der Stoffpreis ist ohne AGK, BGK und W+G anzugeben. Die Einzelheiten und insbesondere die Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel entnehmen Sie bitte dem Formblatt 225a (Anlage 13) und dem Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel (Anlage 14). ACHTUNG: Die Vergabestelle weist bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die im Formular 225a von den Bietern einzutragenden Angaben nicht nachgefordert werden. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoff-preisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP-Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen (siehe auch Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel - Anlage 14).

Zeitplan

Veröffentlichung
20.04.26
Abgabefrist
18.05.26
Öffnung
18.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@contargo.net
Telefon
+49621178250
Website
http://www.contargo.net

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben

    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07)
    • • Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12).
    • Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:
    • · die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
    • · alle Mitglieder aufgeführt sind,
    • · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
    • · die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
    • Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemein-schaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind un-zulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote recht-lich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
    • Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemein-schaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachwei-se und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernver-bundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
  • Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise so-wie ggf. Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweise).

  • Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweise).

  • · Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten

    • Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
    • ➢ im Rahmen des Referenzobjekts die Erstellung eines Rohbaus (Hochbau) durchgeführt worden ist,
    • ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 200.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
    • ➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 12) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Achtung:
    • Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten.
    • Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Achtung:
    • Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten.
    • Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Zuschlagskriterien

  • Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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