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Projekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze Metallbauarbeiten - PR-Fassaden

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Metallbauarbeiten - PR-Fassaden für den Neubau der Petrus-Canisius-Grundschule in Weeze europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesich-tigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Der Leistungszeitraum erstreckt sich für die hier einschlägige Leistung voraussichtlich vom Mitte September 2026 bis Anfang Dezember 2026. Der Ausführungsbeginn der Leistung ist voraussichtlich Ende September 2026. Die Gesamtfertigstellung muss • bis spätestens zur 50. KW 2026 (Endfertigstellungstermin) abgeschlossen sein. Die vom AN zu erstellenden Ausführungs-/Montageunterlagen sind bis spätestens 2 Wochen nach der Zuschlagserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber per E-Mail und zweifach auf Papier in geprüfter Form zu übermitteln. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem Aufforderungsschreiben und den BVB zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). • Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und dem Leistungsverzeichnis inkl. ZTV (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. • Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Aufforde-rungsschreiben und den BVB des Auftraggebers angegebenen Termine bestätigt und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Abgabefrist
24.08.26
Öffnung
24.08.26
Vertragsbeginn
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Weeze, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@lenz-johlen.de
Telefon
+4922197300293
Website
https://www.weeze.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. 5.1 Allgemeine Eignung Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben

    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung Russlandsanktionen wird im Rahmen der Anlage 07 abge-fragt.
    • Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:
    • • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
    • • alle Mitglieder aufgeführt sind,
    • • ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
    • • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
    • Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften einge-bunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des je-weiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
    • Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • • Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungs-nachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
    • Die Projektleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
    • • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Eigenerklärung Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
    • Die Bauleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen (Eigenerklärung Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • • Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekt:
    •  Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn
    •  im Rahmen des Referenzobjekts Metallbauarbeiten für PR-Fassaden erbracht worden sind,
    •  das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens 400.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibi-lisiert ist und
    •  das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 22.07.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen

    • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
    • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Achtung:
    • Für den Versicherungsnachweis und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen.
    • Der Nachweis für die Eintragung in ein Handelsregister und für die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Datum der Bekanntmachung, 22.07.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
  • Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen

    • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
    • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Achtung:
    • Für den Versicherungsnachweis und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen.
    • Der Nachweis für die Eintragung in ein Handelsregister und für die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Datum der Bekanntmachung, 22.07.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
  • Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen

    • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
    • Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 1,3 Mio. EUR.
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
    • eabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Zuschlagskriterien

  • Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.

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Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB32 Seiten
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