Veröffentlichung 08.12.23 | Vertragsbeginn 01.01.24 | Teilnahmefrist 08.01.24 |
Eignungskriterien
(1) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung z.B. Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Science (B.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Science (M.Sc.), Dipl.-Ing. (Uni oder FH) zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Vergleichbare Abschlüsse mit nachgewiesener langjährigen Erfahrung in Projektsteuerung sind zugelassen. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt. (2) Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Projektsteuerungsleistungen ausgerichtet ist und der Aufgabe entsprechen, (3) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
(1) Nachweis der Berufshaftversicherungsdeckung gemäß § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV, (2) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV herausgeht. Auswahlkriterien
Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Leistungen der Projektsteuerung bei vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen. Der Nachweis der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen
Zuschlagskriterien
Qualität des Umsetzungskonzepts
Präsentation des Umsetzungskonzepts
Preiskriterium
Qualifikation Projektteam
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