Veröffentlichung 09.06.26 | Fragenfrist 02.08.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihen ist dieser Nachweis gleichermaßen für die Unterauftragnehmer/Eignungsleihenden vorzulegen
Formular E2 - Unternehmensangaben
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags Formular E2 - Unternehmensangaben
Formular E2 - Unternehmensangaben
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Zuschlagskriterien
Angebotspreis (brutto) gemäß Preisblatt E1: Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Grundleistung, der optionalen Leistungen und der Nebenkosten) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
4.1. Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots: Zur Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots des Bieters sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen: (1) Entsprechend der Leistungen untergliederter Zeitplan mit Festlegung von Meilensteinen (2) Konzept für Erarbeitung fachübergreifender Anforderungen (LP 2.5) (3) Bearbeitungskonzept Flussgebietsarbeit (4) Bieterpräsentation Die Bewertung der Qualität erfolgt nach folgenden Kriterien: 1 Entsprechend der Leistungen untergliederter Zeitplan mit Festlegung von Meilensteinen 1.1 Erläuterung und Realisierbarkeit der zeitlichen Angaben - 6,5 % 1.2 Qualität der Meilensteine - 6,5 % 2 Konzept für Erarbeitung fachübergreifender Anforderungen (LP 2.5) 2.1 Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / Aufgabenverständnis - 6,5 % 2.2 Herangehensweise an die vorgesehenen Arbeitspakete - 6,5 % 2.3 Umfang und methodische Tiefe - 6,5 % 2.4 Plausibilität / Verständlichkeit / Logik / Nachvollziehbarkeit - 6,5 % 2.5 Aussagekraft des Konzeptes - 6,5 % 3 Bearbeitungskonzept Flussgebietsarbeit 3.1 Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / Aufgabenverständnis - 6,5 % 3.2 Herangehensweise an die vorgesehenen Arbeitspakete - 6,5 % 3.3 Umfang und methodische Tiefe - 6,5 % 3.4 Plausibilität / Verständlichkeit / Logik / Nachvollziehbarkeit - 6,5 % 3.5 Aussagekraft des Konzeptes - 6,5 % 4. Bewertung der Präsentation 4.1 Souveränes / Professionelles Auftreten - 4,5 % 4.2 Rhetorik - 4,5 % 4.3 Mediennutzung (Technische Hilfsmittel) - 6,5 % 4.4 Auskunftsfähigkeit auf Rückfragen zum Konzept - 6,5 %
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