Veröffentlichung 15.04.24 | Fragenfrist 03.05.24 | Teilnahmefrist 16.05.24 |
Eignungskriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV): - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (gem. § 75 Abs. 1 VgV). Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer oder über vergleichbaren Nachweis (bspw. Kopie Urkunde). - Erforderlich ist, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Hinweis: Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die oben genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV): - Eigenerklärung (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestes 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden und, dass die Deckungssummen im Auftragsfall exklusiv für die Laufzeit des Auftrags zur Verfügung stehen (projektbezogene Deckung). Maximierung im Schadenfall mindestens zweifach. ODER Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird und der Abschluss vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird, bei der die Deckungssummen im Auftragsfall exklusiv für die Laufzeit des Auftrags zur Verfügung stehen (projektbezogene Deckung). Maximierung im Schadenfall mindestens zweifach. UND Eigenerklärung, dass spätestens mit Abgabe des Erstangebots hierüber der Nachweis (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) erbracht wird oder ein dementsprechendes Bestätigungsschreiben der Versicherung für den Auftragsfall vorgelegt wird. Ein entsprechender Nachweis oder ein Bestätigungsschreiben der Versicherung können auch bereits mit Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV): - Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2021 bis 2023. In den Jahren 2021 bis 2023 muss jährlich mindestens ein Umsatz (netto) in Höhe von 600.000 EUR nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften und im Falle einer Eignungsleihe werden die Umsätze pro Jahr addiert.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV): Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Dabei müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden: Referenzprojekt 1: Projektsteuerung Linienprojekt Nachweis, dass vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft 9, §2 in mindestens den Projektstufen 2-4 und mindestens den Handlungsbereichen A, C, D für den Neubau mindestens eines Linienprojekts erbracht wurden. Es werden Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Abschluss der AHO-Projektstufe 4 bis zu 8 Jahre zurückliegt. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind o Auftragsgegenstand: Projektsteuerung für ein Linienprojekt wie eine Energieleitungen für Gas- oder Wasserstoffpipeline oder erdverlegte Stromleitungen oder Telekommunikationsleitungen oder Bahntrassen o Erbrachte Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft 9 in den AHO-Projektstufen 2 - 4, in den AHO-Handlungsbereichen A, C, D mit Abschluss der AHO-Projektstufe 4: ab 01.01.2016 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge o Mindestlänge des Linienprojekts: 10 km o Investitionsvolumen mindestens 20 Mio. EUR netto Referenzprojekt 2: Durchführung eines Planfeststellungsverfahren Nachweis, dass vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Projektsteuerungsleistungen zur Durchführung und Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Linienprojekts vollständig erbracht wurden. Es werden Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bis zu 8 Jahre zurückliegt. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind o Auftragsgegenstand: Durchführung Planfeststellungsverfahrens für ein Linienprojekt wie eine Energieleitungen für Gas- oder Wasserstoffpipeline oder erdverlegte Stromleitungen oder Telekommunikationsleitungen oder Bahntrassen. Erbrachte Leistungen ab 01.01.2016 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge o Mindestlänge des Linienprojekts: 5 km Referenzprojekt 3: Durchführung eines Fördermittelverfahrens Nachweis, dass vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Leistungen für ein Fördermittelverfahren für ein Infrastrukturprojekt erbracht wurden. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind o Auftragsgegenstand: Mindestens mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Fördermittel für ein mit öffentlichen Mittel gefördertes Infrastrukturprojekt. Erbrachte Leistungen ab 01.01.2016 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge. Diese Mindestbedingungen können in drei verschiedenen Projekten oder auch in zwei oder nur einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. § 42 VgV i.V.m. §§123, 124 GWB): Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern im Falle einer Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag abzugeben: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). - Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576
Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber: Zum Verhandlungsverfahren werden maximal fünf Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur fünf oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formell ordnungsgemäßer und den Mindestbedingungen entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungs-verfahren zugelassen. Bei fehlerhaften Teilnahmeanträgen behält sich die Vergabestelle vor, von § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch zu machen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle hiervon Gebrauch macht. Sollten die genannten Voraussetzungen bei mehr als fünf Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl gemäß den nachfolgenden Kriterien/Bewertungsschemata erzielen. Für die Wertung der Auswahlkriterien (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) sind durch jeden Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft drei Referenzprojekte in Anlage B "Eigenerklärung zur Eignung" anzugeben, bei denen Projektsteuerungsleistungen für den Neubau von Linienprojekten erbracht wurden. Die Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen angegeben werden, können auch bei den Auswahlkriterien angegeben werden. Umsatz: Hierzu ist der Umsatz vom Bewerber anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der jeweiligen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Bei Nachunternehmern im Falle der Eignungsleihe für den Leistungsbereich Projektsteuerung ist deren jeweiliger Umsatz ebenfalls zu berücksichtigen Punkte können nach Maßgabe des Bewertungsschemas in der Teilnehmerinformation erzielt werden, maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 6. Referenzprojekte: Es werden maximal drei Referenzprojekte gewertet, bei denen Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft 9, §2 in mindestens den Projektstufen 2-4 und mindestens den Handlungsbereichen A, C, D für den Neubau eines Linienprojekts erbracht wurden. Es werden Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Abschluss der AHO-Projektstufe 4 bis zu 10 Jahre zurückliegt und für die ein Planfeststellungsverfahren oder ein vergleichbares öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat durchgeführt wurde. Maßgebend hierfür ist, das Datum der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses oder der vergleichbar öffentlich-rechtlichen Genehmigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Es dürfen auch die Referenzprojekte benannt werden, die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit benannt wurden. Referenzprojekt Projektsteuerung in Anlehnung an AHO-Heft 9 für ein Linienprojekt mit Erbringung mind. AHO-Handlungsbereiche A, C, D und mindestens Projektstufen 2 - 4 im Zeitraum 01.01.2014 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge Punkte können nach Maßgabe des Bewertungsschemas in der Teilnehmerinformation erzielt werden, maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 50 pro Wertungsreferenz = 150 Gesamt maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 156
Zuschlagskriterien
Honorar/Preis für Projektsteuerung: Kriterium 1: Honorar/Preis für Projektsteuerung Max. Punkte 28
Kriterium 2: Honorar/Preis für Zeithonorare: Kriterium 2: Honorar/Preis für Zeithonorare Max. Punkte 2
Kriterium 3: Qualifikation und Erfahrung: Kriterium 3: Qualifikation und Erfahrung Max. Punkte 30
Kriterium 4: Präsentation Bearbeitungskonzept: Kriterium 4: Präsentation Bearbeitungskonzept Vorgeschlagene Vorgehensweisen, Methoden und Lösungsansätze Max. Punkte 40
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