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Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
20.08.2026
Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Abgabefrist
20.08.26
Öffnung
20.08.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
400.000 €
Erfüllungsort
Reutlingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kurze@naturtheater-reutlingen.de
Telefon
0049 7121 270766

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Befähigung

    • Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder
    • „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
    • Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
  • Ausschlussgründe

    Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

  • Allgemeine Bedingungen

    • Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.
    • Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
  • Teilnahmeberechtigung

    • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
    • Bewerbergemeinschaften:
    • Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
    • Eignungsleihe / Unterauftragnehmer:
    • Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

  • Durchschnittliche Beschäftigtenzahl

    • Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2023, 2024, 2025).
    • Es gilt folgende Mindestforderung:
    • Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens sieben Mitarbeitende betragen. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichterfüllung der Mindestanforderung den zwingenden Ausschluss des Teilnehmerantrages aus der weiteren Wertung im Verfahren zur Folge hat, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.

Zuschlagskriterien

  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 20 Punkten ein. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar „Gesamtwert der Leistung/Wertungssumme gesamt“ laut Angebotsformular. Die Höchstpunktzahl von 20 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,5-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.

    • Höhe des angebotenen Honorars/Wertungssumme gesamt (Gesamtwert der Grund- und Besonderen Leistungen, brutto).
    • Grundlage für die Honorarbetrachtung ist der § 6 AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025.
    • Honorarzone: Die Projektklasse IV wird vorgegeben.
    • Der Angebotswert der Grundleistungen in Stufe 1 ist als Mitarbeitenden-Stundensatz anzugeben, multipliziert mit der wertungsrelevanten Stundenkontingent-Vorgabe des AG.
    • Der Angebotswert der Grundleistungen in Stufe 2 ist in Prozent zu den Anrechenbaren Kosten vorzugeben.
    • Zuschlag gemäß § 6, Ziff. 4c AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025: Entfällt. Begründung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich überwiegend um einen Ersatzneubau.
    • Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 7 AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025 abgegolten.
    • Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot den kumulierten Projektstundensatz für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. dem anzugebenden Nebenkostensatz sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
    • Abweichungen von den aufgeführten Honorarvorgaben im Rahmen der Angebotsabgabe werden als Änderung an den Vergabeunterlagen gewertet und führen zum Verfahrensausschluss.
  • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe entsprechend BT-540.

    • Krit. 2.1: Schriftliche Darstellung zu Organisation und Ablauf im Auftragsfall und zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen, Umgang mit den Planungsbeteiligten.
    • Der Auftraggeber möchte sich im Rahmen des Verfahrens einen Eindruck von der Steuerungsphilosophie des Bieters verschaffen. Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die Organisation und Herangehensweise sowie der Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen sowie der Umgang mit den Planungsbeteiligten plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden.
    • Zu berücksichtigen sind folgende Aspekte:
    • Herangehensweise, Erreichbarkeit, Kommunikation, Berichtswesen, Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf, externe Schnittstellen.
    • Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die o.g. Punkte plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Bieter soll darstellen, wie er die Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Anforderungen, Vorgaben, Besonderheiten, Projektzielen und Projektrisiken beabsichtigt.
    • Die Darstellung ist auf max. 4 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
    • Bei den einzureichenden Unterlagen soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Beschreibungen und/oder Darstellungen, die darlegen oder visualisieren, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt. Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Steuerungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Aufbau, Umfang, Form usw. der Beschreibung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen.
    • Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben.
    • Die geforderten Seiten sind pro Zuschlagskriterium zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt:
    • Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 50,00 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 37,50 Pkt.
    • Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 25,00 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 12,50 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt.
    • Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren.
    • Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.
  • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe entsprechend BT-540.

    • Krit. 2.2: Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung
    • Das Bauvorhaben ist einem engen Zeitplan unterworfen. Deshalb ist dem Auftraggeber die Betrachtung der internen Organisation und Struktur innerhalb des Projektteams zur reibungslosen Durchführung besonders wichtig. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot einen Personaleinsatzplan mit folgenden Aspekten in die Darstellung aufzunehmen:
    • Erwartet werden Angaben mindestens zu
    • - Vorgesehene Projektleitung - Nachweis der beruflichen Qualifikation zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur. Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig (z.B. Master), Vorlage der Bescheinigung über den Studienabschluss. Mindestanforderung an den Projektleiter ist eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 10 Jahren im Fachbereich Projektsteuerung durch Darstellung der persönlichen Erfahrungen von Projektsteuerungsaufgaben in Hochbau
    • - Stellvertretende Projektleitung - Nachweis der beruflichen Qualifikation zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur. Abschluss mind. Bachelor / stattl. Geprüfter Techniker. (Vorlage der Bescheinigung über den Studienabschluss)
    • - Verantwortliches Mitglied: Fördermittelmanagement
    • - Verantwortliches Mitglied: Vergabestelle VgV
    • - Verantwortliches Mitglied: Vergabestelle VOBA, VOB/A-EU
    • Darüber hinaus sind Angaben zum Personaleinsatzplan mit folgenden Aspekten in die Darstellung aufzunehmen:
    • - Vertretungsregelung
    • - Aufgabenverteilung, Organisation
    • - interdisziplinäres Fachwissen (Schwerpunkte: Planungs- und Bauwesen, Baurecht, Vergaberecht, Fördermittelwesen).
    • Darzustellen sind darüber hinaus Methoden des Qualitätsmanagements /ISO Zertifizierungsstandard.
    • Erwartet wird ein vollständiges und nachvollziehbares Personalkonzept zu den o.g. Aspekten auf max. 6 Seiten DIN A4. Die geforderten Anlagen zur Eignung (z.B. Studienabschluss) können als gesonderte Anlage zum Zuschlagskriterium 2.2 vorgelegt werden und werden nicht im Rahmen der geforderten 6 Seiten gewertet.
    • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt:
    • Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 15,00 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 11,25 Pkt.
    • Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 7,50 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 3,75 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt.
    • Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren.
    • Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.
  • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe entsprechend BT-540.

    • Krit. 2.3: Kostenverfolgung:
    • Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise des Bieters hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür soll der Bieter darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Der AG strebt im Rahmen der Vertragsabwicklung aufgrund der Fördermittelbeteiligung ein möglichst großes Maß an Verfahrenstransparenz und einen hohen Informationsgrad an. Vor diesem Hintergrund wird positiv bewertet, ob der Bieter dem Auftraggeber für die gesamte Dauer der Auftragserbringung einen passwortgeschützten Online-Zugang zur Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank des Auftragnehmers einräumen wird. Durch diesen Online-Zugang muss der Auftraggeber einen transparenten und tagesaktuellen Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Kostenprognose, die Auftragswerte und die Ausgaben sowie die Verwendung von Fördermitteln haben. Zusätzlich muss der Zugriff auf digitalisierte Vertrags-, Rechnungs-, und Bescheiddokumente gewährleistet sein. Alle Buchungsinformationen müssen sowohl als Bildschirmansicht zur bloßen Informationsdarstellung als auch als Datenbankauswertung inkl. Download-Möglichkeit von bearbeitbaren Datensätzen im Dateiformat .xlsx zugänglich sein. Der vorgesehene Online-Zugang ist durch den Bieter in seinem Angebot plausibel zu beschreiben bzw. zu belegen. Der Einsatz des Online-Zugangs ist im Auftragsfalle ab dem ersten Tag der Leistungserbringung sicherzustellen.
    • Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
    • - Zu welchem Zeitpunkt wird der AG über Kostenveränderung informiert?
    • - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem AG?
    • - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind sowie Erläuterung, wie der Umgang mit diesen Problemen (Projektrisiken) erfolgt.
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 4 Seiten DIN A4 einzuschränken.
    • Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt:
    • Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 15,00 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 11,25 Pkt.
    • Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 7,50 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 3,75 Pkt.
    • Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt.
    • Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren.
    • Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.

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Vergabeunterlagen

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Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB24 Seiten
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