Projektträgerschaft STARK in der Förderkategorie 12: „Transformationstechnologien“ (PT STARK FK12)

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.06.26
Veröffentlichung
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
12.200.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Qualität

    • Personal (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (10%), (2) Fachliches Kernteam (20%): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung
    • Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung
    • Umsetzungskonzept (Gewichtung 50% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Übergreifende operative Umsetzung (20%), (2) Vorgehen Arbeitspaket 2 „Antragstellung“ (20%), (3) Arbeitspaket 4 „Fachliche und administrative Abwicklung der Förderung“ (10%). Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.3
    • Verfahrensbeschreibung
  • Angebotspreis

    • Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
    • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
    • Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
    • Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung

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Eignungskriterien56 KB16 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB6 Seiten
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