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Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
07.08.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen Koordinierung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Abgabefrist
07.08.26
Öffnung
07.08.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
42.773.000 €
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
    • Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
  • Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 6.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.

    • Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente
    • Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
  • Der Bieter muss zum Nachweis der Fachkunde Referenzaufträge in folgenden vier Referenzbereichen nachweisen

    • 1. Administration und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen (Zuwendungsrecht des Bundes nach §§ 23 und 44 BHO einschl. VV-BHO) einschließlich Verwendungsnachweisprüfung als beliehener Projektträger:
    • 2. Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Umsetzung grenzüberschreitender Förderprojekte,
    • 3. digitale Technologien, Grundlagen für industrielle Künstliche Intelligenz (v.a. digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und KI-Basismodelle) und deren Anwendungsbereiche (v.a. autonomes Fahren und smarte Fertigung), sowie Förderung dieser Technologien,
    • 4. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media), Veranstaltungsmanagement (für Veranstaltungen bis 400 Teilnehmern) und Fachmessebeteiligung.
  • Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.

Zuschlagskriterien

  • Personal des Kernteams; Arbeitsorganisation; Umsetzungskonzept (70%)

    • 4.1.1 Personal des Kernteams (15%)
    • 4.1.2 Arbeitsorganisation (25%)
    • 4.1.3 Umsetzungskonzept (60%)
  • Preis (30%)

    • Zuschlagskriterium Preis
    • * Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
    • * Im Angebot ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoptionen und Aufstockungsoption, anzugeben (Gesamtpreis). Es sind zudem separate Preise für die Grundlaufzeit, sowie für die Verlängerungsoptionen und die Aufstockungsoption anzugeben.
    • * Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, sowie Material-, Reise- und Fremdleistungskosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. In die Angebotswertung fließt jedoch ausschließlich der Preis für die Personalkosten ein.
    • Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Personalaufwände im Preisblatt angegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter kann die Schätzungen um 5 % über- oder unterschreiten. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Personalaufwände um mehr als 5 % führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
    • * Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.
    • * Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
    • o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

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