Frist abgelaufen

Projektversicherung für die Elektrifizierung der Taunusbahn

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.12.2025
Angebotsfrist
Der Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) plant die Elektrifizierung der Taunusbahn. Die Strecke der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Brandoberndorf ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn von ca. 37 km Länge. Sie ist im Eigentum des Verkehrsverband Hochtaunus (VHT). Der für die Elektrifizierung vorgesehene Streckenabschnitt von Friedrichsdorf nach Usingen hat eine Länge von ca. 18 km und liegt vollständig im Hochtaunuskreis. Er verläuft von Friedrichsdorf über die Bahnhöfe Köppern, Saalburg, Wehrheim und Neu-Anspach sowie den Haltepunkt Hausen nach Usingen. Weitere Bestandteile des Vorhabens sind u.a. ein zweigleisiger Ausbau der Strecke auf einer Länge von ca. 2 km, der Umbau des Bahnhofs Usingen sowie der Ausbau des Haltepunkts in Hundstadt zum Kreuzungsbahnhof. Ferner erfolgen auch die erforderlichen Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Bahnübergänge. Die Bau- und Planungskosten für dieses Projekt werden mit EUR 145 Mio. veranschlagt. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2029 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages. In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 24 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10.000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
17.12.25
Teilnahmefrist
20.01.26
Vertragsbeginn
01.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bad Homburg, Deutschland
E-Mail
Zentrale-Vergabestelle@Hochtaunuskreis.de
Telefon
+49 6172999-1353
Website
https://www.verkehrsverband-hochtaunus.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
    • 2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung)
    • 3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n)(Bauwesenversicherung / Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäfts-betriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bewerbereigenerklärung. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unter-nehmen ansässig ist.
    • Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor
    • 4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor. - Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
    • 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung)
    • 2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung): - für die Vertragsbearbeitung: .. im Bauleistungsteil über einen verant-wortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleich-wertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. .. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. - für die Schadenbearbeitung: .. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. .. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Be-rufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter. Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. 3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegen-stand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleich-baren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs- /Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehen („Erklärung Referenzen“). 4) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 100 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung nachweisen („Erklärung Referenzen“). 5) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). - Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“, „Eigenerklärung Referenzen“ und „Eigenerklärung zur personellen Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunter-lagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
  • 1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu den Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung,) voll-ständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. (Bei der Bewerbung für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.) 3. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten die-se nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 4. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unter-nehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinter-legte Informationen/Dokumente abzurufen. 5. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt nicht courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH

Zuschlagskriterien

  • siehe Vergabeunterlagen

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Präsentation287 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB16 Seiten
Vertragsentwurf56 KB32 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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