Veröffentlichung 19.01.24 | Abgabefrist 26.02.24 | Öffnung 27.02.24 | Vertragsbeginn 01.04.24 |
Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
EK01 Selbstdeklaration: Die Anbieterin bestätigt, dass das Selbstdeklarationsformular gemäss Anhang 1a vollständig ausgefüllt, rechtsgültig unterzeichnet und dem Angebot beigelegt wurde. Zudem bestätigt die Anbieterin, nicht zu Personen oder Unternehmen zu gehören, die einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Verordnungsbestimmung (Art. 29c Ukraine Verordnung) aufweisen. EK02 Erfahrung: Die Anbieterin verfügt über ein Referenzvorhaben, das in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit dem vorliegenden Vorhaben und der nachgefragten Dienstleistung vergleichbar ist. Das Referenzvorhaben darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und muss abgeschlossen sein oder in den letzten drei Monaten vor definitivem Projektabschluss stehen. Die Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: 1.Das Projekt oder Programm wurde mit der Projektvorgehensmethode Hermes durchgeführt. 2.Die Gesamtkosten des Projekts oder Programms betrugen mehr als CHF 10 Mio. 3.Die Anbieterin weist nach, dass sie mindestens über die Phasen Realisierung und Einführung resp. im agilen Vorgehen während der Phase Umsetzung die Rolle der Qualitäts- und Risikomanagerin (QRM) wahrgenommen hat. 4.Alle von der Anbieterin eingesetzten Personen haben zusammen einen Umfang von mindestens 300 Arbeitsstunden pro Jahr für das Projekt oder Programm geleistet. 5.Die eingesetzten Personen haben direkt an den Auftraggeber rapportiert und waren auf der Steuerungsebene des Projekts resp. Programms angesiedelt. EK03 Personelle Ressourcen: Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Sie dokumentiert das angebotene Beraterteam mit den entsprechenden Aufgaben. EK04 Ansprechperson: Die Anbieterin verfügt über eine Ansprechperson (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK05 Ersatz von Mitarbeitenden mit ungenügender Leistung: Die Anbieterin bestätigt und akzeptiert betreffend Ersatz von Fachpersonen mit ungenügender Leistung die Regelung im Anhang "Ersatz von Fachpersonen" zum Vertrag. EK06 Bestätigung Austauschbarkeit: Die Anbieterin bestätigt und akzeptiert vorbehaltslos, dass die bezeichneten Fachpersonen innert 14 Tagen durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden können (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch dem Auftraggeber keine Kosten entstehen. Im Falle einer Auswechslung werden für ein allfälliges Assessment, die Übergabe des Arbeitsstandes und den Wissenstransfer bis zu 5 Tage der geleisteten Arbeiten nicht vergütet. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen weitere Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese die Anbieterin. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Anbieterin bestätigt, dass die nachfolgen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos und vollumfänglich akzeptiert werden und dass ihre eigenen AGBs vollumfänglich ausgeschlossen sind: •Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kantons Bern für Dienstleistungsaufträge (Fassung vom 22. Dezember 2021), veröffentlicht unter www.be.ch/agb EK08 Akzeptanz der Vertragsvorlage: Die Anbieterin bestätigt, dass die Vertragsvorlage im Anhang 4 vorbehaltlos akzeptiert wird. Sie verpflichtet sich, dem Auftraggeber den unterzeichneten Vertrag innert 30 Tagen nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Vertrags zuzustellen. EK09 Projektmanagement-Methode: Die Anbieterin bestätigt, die Projektmanagement-Methode Hermes anzuwenden und die Aufgaben und Ergebnisse gemäss Hermes zu erstellen. EK10 Spesen und Nebenkosten: Die Anbieterin akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativen Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin und für die Planung und Abrechnung der Leistungen. Die Anbieterin bestätigt zudem, alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST auszuweisen und dass die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten. EK11 Projektort: Die Anbieterin akzeptiert den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für Workshops, gemeinsame konzeptionelle Arbeiten und Teilnahme an Projektsitzungen. EK12 Ergebnisverantwortung: Die Anbieterin bestätigt, dass sie die Ergebnisverantwortung für die von ihr erstellten Ergebnisse übernimmt und dafür eigene Qualitäts- und Risikoprüfungen durchführt. Dies gilt auch für die Ergebnisse, die durch ein von der Anbieterin beigezogenes Subunternehmen erstellt wurden. Sie nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden. EK13 Rollenkonflikt: Die Anbieterin bestätigt, dass sie in keiner anderen Projektrolle oder sonstigen Tätigkeit im Programm NFFS involviert ist. EK14 Einverständnis Dialogvereinbarung: Die Anbieterin akzeptiert die Bestimmungen gemäss Dialogvereinbarung im Anhang 5.
Zuschlagskriterien
ZK1 Preis
ZK2.1 Zusätzliche Referenzen (Schlüsselperson)
ZK2.2: Erfahrung der stellvertretenden Schlüsselperson
ZK2.3: Vorschlag zum periodischen QS- und Risikobericht
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