Veröffentlichung 01.10.25 | Teilnahmefrist 31.12.36 |
Eignungskriterien
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt Anlage 2 - Eigenerklärung-Bewerbergemeinschaft anzugeben. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog."Eignungsleihe" i.S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen) - s. Anlage 5 - Kriterienkatalog Abschnitt 2.2/2.3
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt Anlage 3 - Verpflichtungserklärung für Eignungsleihen, siehe unter Ziff. I.3), (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen) 4) Eigenerklärung zu gezahlten Steuern und Abgaben des Bewerbers durch Abgabe des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts s. Anlage 5 - Kriterienkatalog Abschnitt 2.4. Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) behält sich vor im Zuge der Überprüfung der eingereichten Unterlagen eine aktuelle Bestätigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachzufordern. 5) Allgemeine Darstellung des Unternehmens (max. 2 DIN A4-Seiten mit bspw. Firmenstruktur etc.) s. Anlage 4 - WWN Lieferanten Fragebogen 6) Anlage 9 Eigenerklärung Art. 5k_Russland-Sanktionen, siehe unter I.3 7) formlose Bestätigung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Gruppe. Hier einzusehen: https://www.westfalenweser.com/wir/unternehmen/lieferanten-einkauf 8) formlose Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Hier einzusehen: https://www.westfalenweser.com/wir/unternehmen/lieferanten-einkauf
9) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt Anlage 10 - Vertraulichkeitserklärung, siehe unter Ziff. I.3)
10) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. s. Anlage 4 - WWN Lieferanten Fragebogen
11) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden, EUR 2,5 Mio. für Sachschäden und EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins. (auch, ggf. anteilig -bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssumme spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. s. Anlage 5 - Kriterienkatalog Abschnitt 3.1
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