Frist abgelaufen

Rahmenliefervereinbarung von Arzneimittel und apothekenüblichen Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über einen Zeitraum von 48 Monaten

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Rahmenliefervereinbarung von Arzneimittel und apothekenüblichen Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über einen Zeitraum von 48 Monaten

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Vertragsbeginn
16.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Aachen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@mail.aachen.de
Telefon
+49 2414326052
Website
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzliste - VgV Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
    • (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen)) Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht.
  • Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellung von Arzneimitteln (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellung
    • von Arzneimitteln
    • Angebotsschreiben (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)
  • Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend; auf Anforderung des Auftraggebers, muss eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend
    • auf Anforderung des Auftraggebers, muss
    • eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden)
    • ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter" (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter"

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