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Rahmenqualifizierung Systemische Beratung

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.08.2026
Angebotsfrist
08.09.2026
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Qualifizierung und Aufnahme von externen Anbietern in Rahmenverträge für Coaching-, Moderations- und Prozessbegleitungsleistungen aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst Coaching-Leistungen in den Themengebieten 1 bis 3 - von Coachings zu individuellen Fragestellungen bis hin zur Begleitung komplexer Management- und Veränderungssituationen. Los 2 umfasst Moderationen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in den Themengebieten 4 und 5. Nach erfolgreicher Qualifizierung werden die Auftragnehmer in einen Anbieterpool aufgenommen. Die Vergabe konkreter Einzelaufträge erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsabhängig im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des jeweiligen Loses.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Abgabefrist
08.09.26
Öffnung
08.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
einkauf@ssb-ag.de
Telefon
+49 71178850
Website
https://www.ssb-ag.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bieter (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung. 2) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung. Eigenerklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung. 3) Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt. Die BewG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen

    • Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
    • Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung und die Anlage 1.2 Bieter - Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
    • Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
    • 3)
    • Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
    • Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebots zur Verfügung zu stellen.
    • Sofern der Bieter Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
    • Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
    • 4)
    • Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen und des Verhaltenscodex für Lieferanten und Dienstleister
    • Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
    • Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
    • 5)
    • Kurze Darstellung des Unternehmens inklusive Verweis auf die Website aus der die in der Ausschreibung genannten Dienstleistungen sowie Arbeitsweisen hervorgehen
  • Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern bzw. der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Referenzen

    • 1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens vier Referenzprojekte (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als fünf Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzprojekte folgendes beinhaltet haben:
    • Kategorie 1: zwei Refererenprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschriebenen Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung mit mindestens 2.500 Mitarbeitern
    • Kategorie 2: zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschrieben Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung in der ÖPNV Banche und/oder anderes öffentliches Dienstleistungsunternehmen
    • Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
    • • Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG
    • • Auftragsvolumen
    • • Auftragsinhalte
    • • Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung
    • • Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
    • • Anzahl der Mitarbeiter beim Referenzkunden / Branche des Referenzkunden
    • Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
    • 2)
    • Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
    • Der Auftraggeber stellt hierfür Anlage 1.6.1 für das Los 1 und Anlage 1.6.2 für das Los 2 zur Verfügung.
    • Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
  • Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen

    • - Für Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 EUR
    • - Vermögens- und sonstigen Schäden: 500.000 EUR
    • Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
    • Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
    • Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
    • 1)
    • Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
    • 2)
    • Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
    • Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
    • Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
    • Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben
    • falls keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, kann in vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden

Zuschlagskriterien

  • Qualität

  • Preis

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