Veröffentlichung 30.07.25 | Fragenfrist 25.08.25 | Abgabefrist 02.09.25 | Öffnung 02.09.25 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 5 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7,8,9 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.01.2025) bei anderen Auftraggebern, als dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Referat 14 - Arbeitgebermarketing, beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden (Vordruck ist beigefügt). Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen: - Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Mar-ketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen Auftragswert von mindestens 80.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 40.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen). - Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens eine der folgenden Leistungsbestandteile beinhalten: o Corporate Design und Employer Branding o Thematische Ausrichtung zur Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften o Messeauftritt und Werbeartikel o Text: Werbung, PR/Unternehmenskommunikation o crossmediale Kampagne o Social Media o Zielgruppenspezifisches Marketing (z. B. Inklusion, Migration, Binnenmarketing) o Erstellung und Schaltung von Google Ads Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen. Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Mit den Angebotsunterlagen muss der Bieter die folgenden Angaben vorlegen: - Kurzvorstellung der gesamten Projektleitung sowie Nachweis in Form der Darstellung von Qualifikation und Berufserfahrung, der einzelnen Projektleitungsmitglieder. - Kurzdarstellung des für die Umsetzung des ausgeschriebenen Leistungsinhaltes vorgesehenen Teams, inkl. der Aufgabenverteilung sowie der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung. Des Weiteren müssen die nachstehenden Mindestanforderungen mit Nachweisen erfüllt werden: - mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter/innen des Bieters verfügen über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium im Bereich Medienkommunikation und -management, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations- oder Medien-wissenschaft oder vergleichbar. - mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Bild/Ton) oder vergleichbar. - mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Print/Digital) oder Grafikdesigner/in oder vergleichbar. Der Bieter hat die Erfüllung der oben genannten Anforderungen zwingend durch die Vorlage der ausgefüllten und den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal" nachzuweisen. Wird diese Erklärung nicht ausgefüllt vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium "Preis": Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Zuschlagskriterium "Agenturprovision": Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Zuschlagskriterium "Ideenkonzept": Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Zuschlagskriterium "Arbeitsproben": Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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