Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung Belieferung mit Geflügel frisch - TK

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.05.2024
Angebotsfrist
01.07.2024
Rahmenvereinbarung Belieferung mit Geflügel frisch - TK an die Dienststellen STWNO lt. Anlage
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
16.05.24
Abgabefrist
01.07.24
Öffnung
01.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
630.000 €
Erfüllungsort
Regensburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
zentraleinkauf@stwno.de
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Telefon
+49 9419432420
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Website
https://www.stwno.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist mittels Formblatt L124. Eigenerklärung über die Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe oder eines Nachweises, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird (Mindestdeckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für sonstige Schäden). Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden.

  • Eigenerklärung mittels Formblatt L124, dass die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte in ausreichender Anzahl mit entsprechenden Qualifikationen zur Verfügung stehen und auf Aufforderung mindestens 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen benannt werden können. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden.

  • Eigenerklärung mittels Formblatt L124 über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnsitzes des Bieters. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden. Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen. Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

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Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB12 Seiten
Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
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