Noch 33 Tage

Rahmenvereinbarung Büromaterial

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Büromaterial zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Abrufberechtigt sind 86 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland und der ZV KD Oberland. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden. Das Büromaterial wird als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert. Genaue Stückzahlen der einzelnen Bestellungen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch Einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Leistungsverzeichnis in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt. Die geschätzte Höchstsumme beläuft sich auf 75.000 (netto) pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (15.11.2028) mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr (15.11.2029, 15.11.2030).

Zeitplan

Veröffentlichung
12.08.26
Fragenfrist
08.09.26
Abgabefrist
14.09.26
Öffnung
14.09.26
Vertragsbeginn
16.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
DE216, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@zv-oberland.de
Telefon
+4980414417700
Website
https://zv-oberland.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab

    • Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
    • Geforderte Mindeststandards: Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 € (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
    • ************
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
    • ************
    • Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
    • ************

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis

    • Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 Punkte.
    • Das Angebot mit dem 1,5-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte.
    • Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
    • Der Bieter muss verpflichtend mit dem Angebot den am Tag der Angebotsabgabe gültigen Standard-Katalog (oder Preisliste) einreichen.
    • Dieser gilt als unveränderliche Preisbasis für das freie Sortiment (Randsortiment) im ersten Vertragsjahr. Preisanpassungen für den Katalog finden gemäß Ziffer 10.2 „Preisgleitklausel“ der Leistungsbeschreibung statt.
  • Nachhaltigkeitssiegel

    • Im Leistungsverzeichnis in Spalte E ist vom Anbieter anzugeben, ob das angebotene Produkt über ein Umwelt-/Nachhaltigkeitssiegel verfügt und wenn ja, über welches.
    • Wird dem Produkt ein Umwelt-/Nachhaltigkeitssiegel zugeordnet, ist der Preis für exakt dieses nachhaltige Produkt entsprechend in Spalte F anzugeben und im Falle der Zuschlagserteilung im Webshop anzubieten.
    • Für Produkte mit Nachhaltigkeitssiegel erhält der Bieter, je nach Gesamtanzahl der angebotenen nachhaltigen Produkte, Punkte:
    • Die Vergabe der Punkte für die Nachhaltigkeitskriterien erfolgt proportional (linear interpoliert).
    • Erreicht ein Bieter 40 oder mehr nachhaltige Artikel im Grundsortiment, erhält er die volle Punktzahl von 10 Punkten.
    • Bei weniger als 40 Artikeln wird die Punktzahl nach folgender Formel ermittelt: (Anzahl zertifizierte Artikel / 40) x 10 Punkte.
    • Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
    • Hinweis: Im Leistungsverzeichnis wird nach erfolgter Eingabe die erreichte Punktzahl für das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeitssiegel“ gemäß Matrix automatisch berechnet und angezeigt.

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Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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