Veröffentlichung 06.08.26 | Fragenfrist 31.08.26 | Abgabefrist 08.09.26 | Öffnung 08.09.26 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9, 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzen aus Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grunderwerbe aus den Jahren 2022 bis 2024 beizufügen, die die nachstehenden Anforderungen/Voraussetzungen erfüllen. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Tätigkeiten sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden bzw. kann auch eine separate Anlage beigefügt werden und im Vor-druck ein entsprechender Verweis hinterlegt werden. (Der Vordruck Angaben zur Firma und Firmenpro-fil ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Als vergleichbare Referenzen aus Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grunderwerbe aus den Jahren 2022 bis 2024 gelten solche, die die nachstehenden Kriterien erfüllen: - Nettokaufpreis-Volumen von mindestens 2.000.000,00 EURO niedersachsenweit - im Gebiet jedes der vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) jeweils mindestens 100.000,00 EURO - niedersachsenweit mind. 200.000,00 EURO für Naturschutz-, Klimaschutz-, Moorschutz-, Küsten-schutz-, Hochwasserschutz- und/oder Gewässerrenaturierung Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht die Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grund-erwerbe nachgewiesen haben, welche jeweils die o.g. Mindestanforderungen erfüllen. Des Weiteren hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die folgenden Mindestanforderungen an die Standorte des Unternehmens zu erfüllen und schriftlich nachzuweisen: Vertretung in der Fläche (Standorte/Filialen): dezentral flächendeckend, mindestens acht Standorte in Niedersachsen, davon je mindestens ein Standort im Gebiet jedes der vier Ämter für Regionale Landesentwicklung (ArL). Siehe auch die Karte auf der Website: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/landentwicklung-in-niedersachsen-4849.html - ArL Braunschweig = Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie Landkreise Göttingen, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel - ArL Leine Weser = Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg und Schaumburg sowie Region Hannover - ArL Lüneburg = Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden - ArL Weser-Ems = Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven sowie Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund Die "Eigenerklärung Standorte des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese ist aus-zufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechenden Nachweisen, mit Abgabe des Angebots einzureichen. Außerdem hat der Bieter zum Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte zu bestätigen, dass die nachstehenden Mindestanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte erfüllt werden: Landesweit mindestens 40 Mitarbeitende der nachfolgend aufgelisteten Qualifikationen, davon mindestens vier je Standort, sowie von diesen 40 Mitarbeitenden mindestens 15 Mitarbeitende mit mindestens 36 Monaten individueller, einschlägiger Berufspraxis, davon mindestens einer je Standort. - Staatlich geprüfte Meister:innen oder Techniker:innen der Fachrichtungen o Vermessung o Landwirtschaft o Jagd o Forst o Wasserbau oder sinngleich oder - Bachelor of Engineering, Bachelor of Science Arts und Bachelor of Arts der Fachrichtungen o Agrarwissenschaft, Agrarökonomie, Agrarmanagement, Agraringenieurwesen, Agrartechnik, Kulturbau o Vermessungswesen/Geodäsie, Vermessungsingenieurwesen o Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltökonomie o Forstwissenschaften, Forstingenieurwesen, Forstwirtschaft o Wasserwirtschaft, Wasserbauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder sinngleich Eine entsprechende "Eigenerklärung Qualifikation der Fachkräfte" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Außerdem hat der Bieter zum Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte zu bestätigen, dass die nachstehenden Mindestanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte erfüllt werden: Landesweit mindestens 40 Mitarbeitende der nachfolgend aufgelisteten Qualifikationen, davon mindestens vier je Standort, sowie von diesen 40 Mitarbeitenden mindestens 15 Mitarbeitende mit mindestens 36 Monaten individueller, einschlägiger Berufspraxis, davon mindestens einer je Standort. - Staatlich geprüfte Meister:innen oder Techniker:innen der Fachrichtungen o Vermessung o Landwirtschaft o Jagd o Forst o Wasserbau oder sinngleich oder - Bachelor of Engineering, Bachelor of Science Arts und Bachelor of Arts der Fachrichtungen o Agrarwissenschaft, Agrarökonomie, Agrarmanagement, Agraringenieurwesen, Agrartechnik, Kulturbau o Vermessungswesen/Geodäsie, Vermessungsingenieurwesen o Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltökonomie o Forstwissenschaften, Forstingenieurwesen, Forstwirtschaft o Wasserwirtschaft, Wasserbauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder sinngleich Eine entsprechende "Eigenerklärung Qualifikation der Fachkräfte" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorlie-gen von Ausschlussgründen zu machen.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium "Preis": Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Gesamtsumme nach Gewichtung gem. Angebotsvordruck. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
Zuschlagskriterium "Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention": Weiterhin hat der Bieter ein Konzept einzureichen, in welchem die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Prävention von Korruption im Rahmen der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags beschrieben werden. Ziel ist es, eine verlässliche, transparente und regelkonforme Leistungserbringung sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Die Darstellung soll fundiert, schlüssig und verständlich sein und auf die folgenden Punkte eingehen: - 1. Unterkriterium "Qualitätssicherungsmaßnahmen" o Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten o Standardisierte Arbeitsprozesse o Kontroll- und Prüfmechanismen o Schulung und Qualifikation o Dokumentation und Berichtswesen - 2. Unterkriterium "Maßnahmen zur Korruptionsprävention" o Verhaltenskodex und Compliance-Regeln o Transparente Entscheidungsprozesse o Schulungen zur Korruptionsprävention o Meldesystem und Hinweisgeberschutz o Kontrolle und Überwachung Das Konzept ist auf maximal 8 DIN A4 Seiten (zzgl. Anlagen, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erstellen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angebotsunterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden weiterhin Angebote, deren Konzepte mit insgesamt weniger als 150 Punkten bewertetet werden bzw. in einem der Unterkriterien Null (0) Punkte erreichen.
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