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Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten der Stadt Nordhausen - Bauwerksunterhaltung

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
20.08.2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten im Leistungsbereich Bauwerksunterhaltung auf Grundlage der/des in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Leistungsbeschreibung/Leitungsverzeichnises. Die Jahresmengen werden für die Hauptleistungen wie folgt eingeschätzt: . 20 m³ Erdarbeiten . 20 m² Dränschicht an Bauwerken . 50 m Fugenarbeiten . 15 m² Asphaltarbeiten . 25 m Borde setzen . 70 m² Pflasterarbeiten . 100 m Gewässersohle räumen . 25 m² Wasserbaupflaster . 20 m³ Böschungsfußbefestigung . 20 m Rissinstandsetzung . 29 m² Betoninstandsetzung . 10 m³ Beton herstellen . 20 m² Mauerwerk instand setzen/neu herstellen . 20 m Geländer neu herstellen . 20 m Geländer instandsetzen . 20 m² Korrosionsschutzarbeiten . 20 m ² Holz-Brückenbelag . 20 m² chemischer Holzschutz . 40 t Entsorgung Abbruchabfälle Der geschätzte Jahreswert von 200.000,00 € (brutto) ist das gemäß § 4a VOB/A in Aussicht gestellte Auftragsvolumen für die ausgechriebne Leistung für 1 Jahr, wird hiermit aber nicht abschließend festgelegt. Eine Aufteilung dieser Leistung in Lose ist nicht vorgesehen, siehe hierzu Punkt h) keine losweise Vergabe. Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Unternehmen abgeschlossen. Die Beauftragung erfolgt mittels Einzelauftrag. Die VOB/B und VOB/C sowie das ThürVgG werden Bestandteil des abzuschließenenden Vertrages.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Abgabefrist
20.08.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bezug zum Formblatt

    • in den Vergabeunterlagen.
    • Zudem sind mit dem Angebot sind vorzulegen:
    • . Angebotsschreiben (Formblatt 613 VHB),
    • . Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen,
    • . Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
    • . die Benennung von Referenzobjekten (mind. 1 Objekt) für vergleichbare Leistungen der letzten 5 abgschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres, der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners (Hierfür kann die oben angeführte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" genutzt werden.),
    • . Angaben zur Preisermittlung (Formblatt 221 oder 222 VHB),
    • . das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233 VHB),
    • . Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
    • . die Eigenerklärung gemäß § 8 ThürVgG,
    • . das Formblatt „Unternehmensdaten“.
    • ______________________________________________________________________________
    • Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
    • . die "Aufgliederung der Einheitspreise" (Formblatt 223 VHB),
    • . die Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei, nur bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern (s.u.),
    • . die Bescheinigungen, deren Vorlage sich die Vergabestelle mit der Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) vorbehalten hat, wenn diese der Vergabestelle nicht aktuell vorliegen,
    • sowie
    • - der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
    • . die Urkalkulation (Die Preisermittlungen sind einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze) aufzustellen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.).
    • ______________________________________________________________________________________________
    • Entgegen der vorherigen Ausführungen ist die Eignung der Nachunternehmer auf Verlangen nur durch nicht präqualifizierte Bieter wie folgt nachzuweisen:
    • Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen.
    • Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das PQ-Verzeichnis.
    • Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
    • Weitere Pflichten des Hauptauftragnehmers hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern ergeben sich aus der VOB und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
    • ______________________________________________________________________________________________
    • HINWEISE:
    • 1. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit nicht von der Vorlage der Eigenerklärung nach dem ThürVgG.
    • 2. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
    • 3. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
    • a) elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
    • ODER
    • b) schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.4 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 614 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).

Zuschlagskriterien

  • Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen (nach VHB-Formblatt 613 - Angebotsschreiben).

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