Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung Geotechnik - Vergabe von Ingenieurleistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.01.2024
Angebotsfrist
26.02.2024
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Ausschreibung sind Gutachterleistungen (Geotechnik) inkl. begleitender und koordinierender Leistungen für die Planung des Wiederaufbaus der Stadt. Es ist beabsichtigt die Vergabe auf 3 Gebiete aufzuteilen. Feld- und Laborleistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena sind Untersuchungen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse erforderlich. Der AG beabsichtigt für die Maßnahmen gebietsweise Gutachter- bzw. Planungsverträge abzuschließen. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 41 Gutachten zu erbringen sind, wobei ein jährlicher Abruf von 6 bis 13 Stück zu kalkulieren ist.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.01.24
Abgabefrist
26.02.24
Öffnung
26.02.24
Vertragsbeginn
01.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Altena, Deutschland
Vertragslaufzeit
1 Tage
E-Mail
info@clp-law.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.altena-notbetrieb.de/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Berufsbefähigung: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Nachweisform: Eigenerklärung des Bieters/Bietergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebotes

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    • Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
    • Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebotes.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, diese von denjenigen Bietern, die für die Beauftragung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
  • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

    • Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils Folgendes:
    • - Nachweis von mindestens fünf vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren, wobei die wesentlichen Grundleistungen des Leistungsbilds Anlage 1.3 „Geotechnik HOAI (Leistungsphasen a-c)“ umfasst sein müssen sowie
    • - Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren im Bereich Baugrunduntersuchung, wobei die Erfahrung im Bereich Umgang/Entnahme/Untersuchung mit Festgestein umfasst sein muss.
    • Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
    • In zeitlicher Hinsicht sind nur Referenzen wertbar, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des relevanten Zeitkorridors gilt der Tag der Angebotsfrist.
    • Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
    • Nachweisform: Eigenerklärung des Bieters/Bietergemeinschaft inkl. einer gesonderten Referenzbeschreibung, die den wesentlichen Referenzinhalt wiedergibt Nachweiszeitpunkt: Mit dem Angebot
  • Angabe der Unteraufträge

    • Bieter/Bietergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Angebot einreichen:
    • - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung.
    • Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsfrist sind zusätzlich einzureichen:
    • - Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer
    • - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
  • Eignungsleihe

    • Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen:
    • • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen:
    • • Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. 123 ff. GWB
    • • Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
  • Abfrage des Wettbewerbsregisters

    • Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
    • Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben

Zuschlagskriterien

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers

    • Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 60 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtgewichtung von 60 bleibt bestehen.
    • Hinsichtlich der Wertbarkeit der Referenzen in zeitlicher Hinsicht gilt, dass nur persönliche Referenzen bewertet werden, deren Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre liegt. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Zeitkorridors wird der Tag der Angebotsfrist bestimmt.
    • Nachweisform: Eigenerklärung des Bieters/Bietergemeinschaft inkl. einer gesonderten Referenzbeschreibung, die den wesentlichen Referenzinhalt wiedergibt Nachweiszeitpunkt: Mit dem Angebot
    • Es gelten folgende Unterkriterien:
    • 1. Geotechnik gemäß Leistungsbild 1.3 der HOAI 2021, Leistungsphasen a-c
    • 2. Geotechnik Baugrunduntersuchung, wobei die Erfahrung im Bereich Umgang/Entnahme/Untersuchung mit Festgestein umfasst sein muss.
    • Die Referenzen sind wertbar, sofern sie sich u.a. auf einschlägige Grundleistungen beziehen und die Leistung von der vorgesehenen Person in verantwortlicher bzw. zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht wurde.
    • Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
    • Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können.
    • Persönliche Referenzen sind nur innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors wertbar. Es gilt, dass nur Referenzen der letzten fünf Jahre gewertet werden. Referenzzeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist.
  • Preis/Honorar

    • Beim Kriterium Preis/Honorar gilt:
    • Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:
    • ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.

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