Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung-Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

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Zuschlag erteilt am 01. Juli 2026

  • apetito kids & schools GmbH, Rheine
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Auftraggeber
Veröffentlicht
11.05.2026
Angebotsfrist
09.06.2026
Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

Zeitplan

Veröffentlichung
11.05.26
Abgabefrist
09.06.26
Öffnung
09.06.26
Vertragsbeginn
15.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Künzelsau, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@kuenzelsau.de
Telefon
+49 7940 129 125
Website
https://www.kuenzelsau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert.
    • Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteriti-schen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
  • Verwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika müssen aus "fairem Handel" stammen, oder vergleichbare soziale und ökologische Standards erfüllen. Folgende Produkte, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt und weiterverarbeitet wurden, sind nur zu verwenden, wenn diese Produkte den sozialen und ökologischen Anforderungen des Fairen Handels entsprechen

    • -Kakao und kakaohaltige Produkte
    • -Rohrzucker
    • -Reis (außer Rundkorn)
    • Soweit diese Produkte oder Teile davon zum Einsatz kommen, ist am Ende des Vertragsjahres (oder auf Nachfrage) durch Vorlage von Lieferscheinen und Rechnungen nachzuweisen, dass diese Produkte die Anforderungen des Fairtrade-Sigels erfüllen. Gleichwertige Siegel sind das "Fair for Life"-Siegel, "Naturland-Fair"-Siegel und die Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organisation (WFTO).
    • Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert.
    • Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteritischen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
  • Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Belieferung von Schulen und/oder Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung (Cook & Freeze, oder vergleichbares Verpflegungssystem), erbracht innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab dem 01.01.2023 oder 01.01.2022 falls erforderlich).

  • Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung, die seine Haftung und alle branchenüblichen Risiken abdeckt, abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, sowie eine Umwelthaftpflicht-Versicherung. Die erforderliche Deckungssumme beträgt mindestens 2 Mio. EUR je Schadenfall (p.a. 2-fach maximiert) für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden. Sonstige Vermögensschäden müssen bis mindestens 100.000 EUR mitversichert sein.

  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: 100%

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB6 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
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