Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS)

Die Angebotsfrist ist am 03. Juli 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 20. August 2025

  • EMPL Fahrzeugwerk GmbH Deutschland, Zahna-Elster
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS) für verschiedene Aufgabenträger des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Zeitplan

Veröffentlichung
04.06.25
Fragenfrist
24.06.25
Abgabefrist
03.07.25
Öffnung
03.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
poststelle@mik.brandenburg.de
Telefon
+49 000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
    • Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
    • Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
  • Sonstiges

    • Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen erbracht werden sollen.
    • Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein.
    • Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung verbindlich ab:
    • 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
    • in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
    • genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    • a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
    • b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
    • c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
    • 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
    • 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen.
    • Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach:
    • - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    • - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
    • - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
    • - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
    • - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
    • - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
    • - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    • - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
    • Soweit das der Bewerber / der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, werden hierzu in einer selbstgefertigten Anlage nähere Angaben gemacht, um den Auftraggeber eine Entscheidung nach § 125 Abs. 5 GWB zu ermöglichen. Weitere Aufklärungen werden auf Verlangen der Auftraggeberin zugesichert.
    • Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
    • - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    • - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    • - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
    • - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    • - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
    • - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
    • - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
    • - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
    • - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
    • Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 1 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre.
    • Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"

  • Einhaltung aller Grundanforderungen und Optionen der Leistungsbeschreibung Teil B: G-Kriterien und Optionen

  • Leistungspunkte gemäß Leistungsbeschreibung Teil B: B-Kriterien

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Vergabeunterlagen

Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
Vertragsentwurf56 KB8 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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