Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung

Zuschlag erteilt am 30. Juli 2026

  • IRP Rademacher + Partner, Hagen
Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Rahmenvereinbarung - örtliche Bauüberwachung
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
2.976.283 €
Erfüllungsort
Altena, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
post@altena.de
Telefon
0235220920
Website
https://www.altena.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Persönliche Referenzen stellvertretende verantwortliche Person örtliche Bauüberwachung: Die Erfahrungsbewertung fand anhand der folgenden Unterkriterien statt: - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Freianlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung Kanalbauwerke Eine persönliche Referenz wurde dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: - Zeitlicher Rahmen Referenz stammt aus den letzten 10 Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. - Vergleichbarer Leistungsinhalt Die Referenz muss - entsprechend den Unterkriterien - zur hiesigen Leistung vergleichbar sein - Verantwortliche Betreuung Die Referenz muss durch die im hiesigen Angebot benannte Person (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein. Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: Eine berücksichtigungsfähige Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Fünf oder mehr als fünf (Unterkriterium 1.1) bzw. drei oder mehr als 3 (Unterkriterien 1.2-1.4) berücksichtigungsfähigen bedeuten die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Dazwischen wird zwischen dem EG 1 und 3 anhand nachfolgender Formel interpoliert (zweite Nachkommastelle).

  • Persönliche Referenzen verantwortliche Person örtliche Bauüberwachung: Die Erfahrungsbewertung fand anhand der folgenden Unterkriterien statt: - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Freianlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung Kanalbauwerke Eine persönliche Referenz wurde dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: - Zeitlicher Rahmen Referenz stammt aus den letzten 10 Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. - Vergleichbarer Leistungsinhalt Die Referenz muss - entsprechend den Unterkriterien - zur hiesigen Leistung vergleichbar sein - Verantwortliche Betreuung Die Referenz muss durch die im hiesigen Angebot benannte Person (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein. Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: Eine berücksichtigungsfähige Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Fünf oder mehr als fünf (Unterkriterium 1.1) bzw. drei oder mehr als 3 (Unterkriterien 1.2-1.4) berücksichtigungsfähigen bedeuten die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Dazwischen wird zwischen dem EG 1 und 3 anhand nachfolgender Formel interpoliert (zweite Nachkommastelle).

  • Honorar: Beim Kriterium Honorar gilt, dass die Punkte anhand Bruttogesamtsumme ermittelt wurden. Hinsichtlich der zu kalkulierenden Angebotspreise wird drauf hingewiesen, dass das Gesamthonorar (brutto) je Bieter bzw. Bietergemeinschaft je Los dergestalt als hypothetisch zu betrachten ist, dass das kalkulierte Angebot davon ausgeht, dass die gesamte Leistung einem Bieter übertragen wird. Die angegebenen Stunden dienen nur zum Zweck der preislichen Bewertung und wurden nur überschlägig geschätzt. Zur Vergleichbarkeit der Angebote und insbesondere zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ist dies erforderlich. Das Gesamthonorar (brutto) setzt sich folglich aus den diversen Einzelpositionen - entsprechend der wahrscheinlichen Anzahl und dem derzeit bekannten Umfang - der Einzelabrufe zusammen. D.h., für die Ermittlung des wertungsrelevanten Gesamthonorars werden die in Zelle "J25" angegebenen/errechneten Bruttosummen addiert: Los 1: J25"< 1 Mio. EUR" + J25 "> 1 Mio. - 3 Mio. EUR" + J25 "> 3 Mio. EUR" Los 2/Los 3: J25 "< 1 Mio. EUR" + J25 "> 1 Mio. - 3 Mio. EUR" + J25"> 3 Mio. - 5 Mio. EUR" + J25 "> 5 Mio. EUR" Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Punkte höherer Honorare werden anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höheres Angebotshonorar) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
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