Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.03.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Auftrags ist die strategische Beratung der Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse. Davon sind insbesondere folgende Aspekte des operativen Verwaltungshandelns betroffen: - Organisationsgestaltung und -entwicklung, - Prozesssteuerung und -management, - Ressourcenallokation und Effizienzgewinne, - Wirtschaftspolitische Vorhabenplanung und -umsetzung (national, europäisch, international).

Zeitplan

Veröffentlichung
31.03.26
Fragenfrist
10.04.26
Teilnahmefrist
14.04.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Telefon
000
Website
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Beleg

    • Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
    • Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
    • Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente
    • Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
    • Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
  • Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Bereichen nachweisen

    • A Organisationsgestaltung und -entwicklung,
    • B Prozesssteuerung und -management,
    • C Ressourcenallokation und Effizienzgewinne,
    • D Wirtschaftspolitische Vorhabenplanung und -umsetzung (national, europäisch, international).
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben:
    • Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
    • Bieter können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (Eignungsleihe, siehe Ziff. 3.3, 3.3.5 Verfahrensbeschreibung).
    • Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung und Fachkunde.
    • Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Referenzaufträge:
    • - Es sind mindestens vier unterschiedliche, inhaltlich einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) anzugeben. Es können maximal zwei Referenzaufträge je Bereich (A-D), d.h. insgesamt acht, vollständig bewertet werden (zur Bewertung siehe Abschnitt 3.6 Verfahrensbeschreibung).
    • - Je Bereich (A-D) ist mindestens eine Referenz anzugeben. Sofern ein Referenzauftrag mehrere Bereiche inhaltlich abdeckt, muss eine Zuordnung zu dem Bereich erfolgen, mit dem es die höchste Übereinstimmung gibt. Eine Mehrfachnennung identischer Referenzaufträge ist ausgeschlossen.
    • - Das Mindestauftragsvolumen eines Referenzauftrags beträgt 1.000.000,00 € netto. Maßgeblich ist, dass das sich bewerbende Unternehmen (oder ggf. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein sich bereits zur Auftragsausführung verpflichtendes Nachunternehmen) tatsächlich Leistungen in genanntem Mindestumfang selbst erbracht hat.
    • - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 01.01.2020 erbracht worden sein. Dabei kommt es nicht auf den Vertragsschluss an. Laufende Aufträge mit in der Zukunft liegendem Leistungszeitraum müssen mindestens seit dem 01.10.2025 Bestand haben.
    • Bei dem Kriterium handelt es sich um ein Wertungskriterium, d.h. die jeweilige Unternehmensreferenz wird nach dem Erfüllungsgrad von Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität bewertet. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
    • 5 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in höchstem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar.
    • 4 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in hohem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar.
    • 3 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität überwiegend mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar.
    • 2 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit erheblichen Einschränkungen mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar.
    • 1 Punkt - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität kaum/ geringfügig mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar.
    • 0 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist im jeweiligen Bereich (A-D) nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität nicht mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar = Nichtberücksichtigung.
    • Bei acht vollständig bewertbaren Referenzen besteht eine maximal mögliche Punktzahl von 40 Punkten.
    • Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, weisen nicht die notwendige Erfahrung und Fachkunde auf und werden daher mangels Eignung ausgeschlossen.
    • Mithilfe der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
    • Die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit in den vorderen Rängen erhält jeder Bewerber eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, solange Plätze verfügbar sind. Bei Punktgleichheit im letzten für die Bewerberauswahl relevanten Rang werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch insgesamt mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
    • Beispiel: Zwei Bewerber haben die maximale Punktzahl, zwei weitere folgen im nächsten Rang punktgleich – Konsequenz: Es werden vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    • Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
    • Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
    • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
  • Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg

    • Eigenerklärung (Vordruck)
    • bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.

Zuschlagskriterien

  • Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept

    • Personal (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Zentrale Ansprechperson, einschließlich Stellvertretung (10%), (2) Kernteam (20%): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung
    • Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung
    • Umsetzungskonzept (Gewichtung 50% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.3 Verfahrensbeschreibung
  • Angebotspreis

    • Im Angebot ist ein Nettogesamtpreis für die gesamte Laufzeit (Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bis Ende der Vertragslaufzeit einschl. Verlängerungsoption) und alle Leistungsbestandteile anzugeben.
    • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis):
    • - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
    • Detaillierte Anforderungen zur Abbildung des Angebotspreises im Angebot siehe Ziff. 4.4 Verfahrensbeschreibung
    • Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB16 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB12 Seiten
+ 11 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen