Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.08.2025
Angebotsfrist
04.09.2025
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.v. § 4a EU VOB/A mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) über Bauleistungen für die Leitung 1/3 Fenne - Fürstenhausen - Carling (F) und die Leitung 2 Perl - Besch. Nach derzeitiger Planung kann es sich sowohl um Umwidmungen als auch um Neubau handeln. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Wasserstoffprojekts "mosaHYc" sind auf deutschem Gebiet die Umwidmung bestehender Rohrleitungen sowie deren gezielte Erweiterung und der Neubau von Leitungsteilstücken vorgesehen. Ziel ist die Anbindung mehrerer Elektrolyseure an das zukünftige Wasserstoffnetz in den Regionen Saarland (DE) und Moselle (FR). Gegenstand der als Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen Bauleistungen sind Tief- und Rohrbauarbeiten einschließlich zerstörungsfreier Werkstoffprüfung (ZfP) zur Umstellung bestehender Leitungen auf Wasserstoff (geplant: Umwidmung von insg. ca. 22,6 km Rohrleitungen) sowie zur Errichtung neuer Trassenabschnitte (geplant: Neubau von insg. ca. 5 km Rohrleitungen) zur Bildung eines zusammenhängenden Wasserstoffnetzes.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.08.25
Fragenfrist
26.08.25
Abgabefrist
04.09.25
Vertragsbeginn
06.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
4.639.000 €
Erfüllungsort
Homburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@encevo.de
Telefon
+49 68419886-132

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mindestbedingung) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird und der Abschluss der demensprechenden Versicherung vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird. Die Deckungssummen müssen je Schadenfall und zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen (Mindestbedingung). Ein entsprechender Versicherungsnachweis oder ein Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass diese zu einem entsprechenden Versicherungsabschluss für den Auftragsfall bereit ist, muss dem Angebot beigefügt werden. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat den Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Alternativ kann ein gemeinsamer Versicherungsschutz für die gesamte Bietergemeinschaft nachgewiesen werden, sofern aus diesem eindeutig hervorgeht, dass sämtliche Leistungen der Gemeinschaft gedeckt sind.

  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung (Mindestbedingung) Eigenerklärung über das Bestehen einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personen, Sach- und Umweltschäden oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird und der Abschluss der demensprechenden Versicherung vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird. Die Deckungssummen müssen je Schadenfall und zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen (Mindestbedingung). Ein entsprechender Versicherungsnachweis oder ein Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass diese zu einem entsprechenden Versicherungsabschluss für den Auftragsfall bereit ist, muss dem Angebot beigefügt werden. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat den Nachweis über eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung zu erbringen. Alternativ kann ein gemeinsamer Versicherungsschutz für die gesamte Bietergemeinschaft nachgewiesen werden, sofern aus diesem eindeutig hervorgeht, dass sämtliche Leistungen der Gemeinschaft gedeckt sind.

  • Jahresumsatz (Mindestbedingung) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2022 bis 2024. In den Jahren 2022 bis 2024 muss jährlich mindestens ein Umsatz (netto) in Höhe von 500.000 EUR nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer Eignungsleihe werden die Umsätze pro Jahr addiert. Bei nach dem 01.01.2022 gegründeten Unternehmen ist der geforderte Mindestumsatz ab dem ersten vollständigen Kalenderjahr nach der Gründung nachzuweisen.

  • Referenzauftrag Tief- und Rohrbauleistungen (Mindestbedingung) Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt des Bewerbers / mindestens eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft: Gefordert ist der Nachweis, dass in mindestens einem früher ausgeführten Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre die Tief- und Rohrbauleistungen für mindestens eine Gashochdruckleitungen oder einen durchgängigen Leitungsabschnitt einer Gashochdruckleitung von mindestens 1 km Länge vollständig erbracht wurden. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: o Auftragsgegenstand: Gashochdruckleitung o Vollständig erbrachte Bauleistungen ab 01.01.2020 bis zur Frist für den Eingang der Angebote (maßgebend ist das Datum der Abnahme) o Leistungsgegenstand: Neubau, Ersatzneubau oder Erweiterung einer Gashochdruckleitung (im Anwendungsbereich des EnWG, der GasHDrLtgV und des DVGW-Regelwerks oder im Anwendungsbereich vergleichbarer Rechtsverordnungen und Vorschriften in einem EU-Mitgliedsstaat) o Mindestlänge der Gashochdruckleitung / eines Leitungsabschnitts: 1 km Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung und auf die Mindestbedingungen bezogenen Angaben zum Referenzauftrag.

  • Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Mindestbedingung) Nachweis über für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bescheinigungen (Mindeststandards)

    • Gefordert sind Eigenerklärungen des Bieters / mindestens eines Mitglieds der Bietergemeinschaft über das Vorhandensein folgender Zertifizierungen und Anerkennungen im Bereich von Tiefbau-, Rohrbau- und ZfP-Leistungen: Tiefbauarbeiten: o DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 381 - "Allgemeiner Leitungstiefbau" oder gleichwertig o Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV, nachgewiesen durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation oder Güte-/Überwachungsgemeinschaft
    • berechtigt zur Führung des Titels "Fachbetrieb nach AwSV" (ehemals "Fachbetrieb nach WHG") Rohrbauarbeiten: o DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe G1 (Werkstoff Stahl) o Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834-2 - "Qualitätssicherungssystem für Schweißarbeiten in der Qualitätsanforderungsstufe D" o Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (als betriebliches Managementsystem "BMS") für Tätigkeiten im Bereich Rohrleitungsbau und Im Bereich Gasversorgung mit Durchführung von Tiefbauarbeiten o Vorliegen einer gültigen Vereinbarung über die sachgemäße Umstempelung von Werkstoffen und Erzeugnisse gemäß dem AD 2000-Regelwerk und/oder der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Anhang I, Abschnitt 3.1.5. Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung: o Eigenerklärung, dass ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor mit für die jeweils vorzunehmenden Prüfungen entsprechend zertifiziertem Prüfpersonal im Unternehmen zur Verfügung steht oder (alternativ): ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor mit für die jeweils vorzunehmenden Prüfungen entsprechend zertifiziertem Prüfpersonal als Nachunternehmer beauftragt wird. Die Nachweise müssen den jeweiligen Tätigkeiten zuordenbar und gültig sein.

Zuschlagskriterien

  • Preis: siehe Vergabeunterlagen

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB8 Seiten
Eignungskriterien156 KB16 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB6 Seiten
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