Rahmenvereinbarung Tür- und Toranlagen im Land Berlin
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Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsleistungen an Türen und Toranlagen im gesamten Stadtgebiet. Der maximale Auftragswert je Einzelabruf beträgt 20.000,00 EUR netto.
Zur Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs sowie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
fachlichen Anforderungen wird die Leistung in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Mechanische Türen
Instandsetzung und Erneuerung mechanischer Türanlagen verschiedener Bauarten ohne elektrische bzw. kraftbetätigte Komponenten.
Es ist beabsichtigt, bis zu 5 Rahmenvertragspartner zu beauftragen.
Los 2: Technische Türen
Instandsetzung und Erneuerung kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Türanlagen (z. B. Automatiktüren, Türen mit elektrischen Verriegelungs- oder Steuerungssystemen).
Es ist beabsichtigt, bis zu 3 Rahmenvertragspartner zu beauftragen.
Los 3: Mechanische und Technische Tore
Instandsetzung und Erneuerung mechanischer, kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Toranlagen (z. B.
Roll-, Sektional-, Schiebe- oder Falttore) einschließlich zugehöriger Steuerungs- und Antriebstechnik.
Es ist beabsichtigt, bis zu 7 Rahmenvertragspartner zu beauftragen.
Es sollen dementsprechend bis zu max. 15 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Das geschätzte Gesamt-Auftragsvolumen, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (48 Monate), beträgt 19.488.791,74 EUR netto/23.191.662,17 EUR brutto und wird wie folgt auf die Lose verteilt:
Los 1: 5.627.056,19 EUR netto/6.696.196,86 EUR brutto;
Los 2: 1.213.344,12 EUR netto/1.443.879,50 EUR brutto;
Los 3: 12.648.391,44 EUR netto/15.051.585,81 EUR brutto;
Das geschätzte Abrufvolumen je Rahmenvertragspartner beträgt je nach Los 1/5, 1/3 oder 1/7 des geschätzten Gesamt-Auftragsvolumens des jeweiligen Loses.
Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht. Kann derjenige Bieter, dem mehrere Zuschläge erteilt werden sollen, jedoch die geforderten kumulierten Mindestkonzern- bzw. Gesamtjahresumsätze nicht vollständig nachweisen, so kann dieser Bieter den Zuschlag nur für eine entsprechend reduzierte Anzahl von Losen erhalten (eingeschränkte Eignung). Die Vergabe der Zuschläge erfolgt in diesem Fall in der nachstehenden Reihenfolge der Lose:
1. Los 3, 2. Los 2, 3. Los 1 (vgl. Vergabeunterlage "EKP-VA-26-03220_Selbstauskunft").
Für die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens benannten losbezogenen Mindestanforderungen gilt dieses Verfahren entsprechend. Die Prüfung der Eignung erfolgt somit jeweils losweise und unter Anwendung der oben beschriebenen abgestuften Zuschlagslogik.
Lose (3)
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