Veröffentlichung 30.06.26 | Fragenfrist 21.07.26 | Abgabefrist 30.07.26 | Vertragsbeginn 01.09.26 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung). nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen
Bezeichnung Zertifikat (entsprechend Punkt 12. "Eignungskriterien" in der Leistungsbeschreibung) - Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe zwingend vorzulegen
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