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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie hoch- u. teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in versch. Forstbetriebsbezirken des RFA Niederrhein

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.06.2026
Angebotsfrist
10.07.2026
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von jährlich ca. 1.150 fm motormanueller Holzernte (MMHE), ca. 2.900 fm Holzbringungsarbeiten (HB) sowie ca. 21.200 fm hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (HMHE) in den Forstbetriebsbezirken (FBB) Dinslaken, Dämmerwald, Leucht, Asperden, Kranenburg, Materborn, Hochwald, Schwalm-Nette und Diersfordt des Regionalforstamtes Niederrhein abzuschließen.
Vergabeunterlagen
9 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
10.06.26
Fragenfrist
23.06.26
Abgabefrist
10.07.26
Vertragsbeginn
15.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bad Driburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
Freischalten
Telefon
+49 25191797-198
Freischalten
Website
http://www.wald-und-holz.nrw.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eines der unter Punkt 12. Eignungskriterien in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

    • - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
    • - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
    • - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
    • - KUQS-System
    • - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
    • - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche
    • Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
    • Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung):
  • Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen

    • Forstwirt(in). Der Nachweis hierzu ist dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorzulegen.
    • Alternativ entspricht auch eine gleichwertige Qualifikation der Eignung. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen und unaufgefordert mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Beurteilung über die Zulässigkeit der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber.
    • Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation (Forstwirt(in) oder gleichwertig) abgesehen werden.
    • Der Auftragnehmer muss gewährleisten und auf Verlangen zeitnah nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
    • Der Auftragnehmer verfügt über folgende Nachweise und wird diese dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorlegen:
    • - Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
    • - Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
    • - Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden),
    • - für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
    • Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
    • Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
    • - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
    • - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
    • Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
    • Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
    • Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
    • Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat seine Eignung unter anderem anhand einer Eigenerklärung zur Eignung sowie einer Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW nachzuweisen und beide Dokumente mit Angebotsabgabe ausgefüllt und unaufgefordert einzureichen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer Folgendes erfüllen und nach Angebotsabgabe und nach Aufforderung durch die Vergabestelle einreichen

    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
    • - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
    • Der Auftragnehmer verfügt über folgende Versicherungen und wird dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu zeitnah vorlegen:
    • - gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
    • - ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
    • Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen.
    • Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
    • - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
    • - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
    • Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
    • Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
    • Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
    • Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer verfügt über mind. eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate und reicht einen entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert mit Angebotsabgabe ein

    • - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
    • - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
    • - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
    • - KUQS-System
    • -Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
    • - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
    • Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
    • Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
    • Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
    • - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
    • - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
    • - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
    • - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
    • - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
    • nachgewiesen.
    • Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:
    • - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
    • - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
    • - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
    • Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
    • Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
    • - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
    • - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
    • Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
    • Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
    • Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
    • Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
  • Zertifikat über Qualifikation - Der Auftragnehmer entspricht den Eignungen gemäß AGB Forst NRW und hat eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen

    • - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
    • - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
    • - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
    • - KUQS-System
    • - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
    • - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche
    • Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
    • Der Auftragnehmer hat zudem seine Eignung mit Einreichung einer vollständig
    • ausgefüllten Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW, so wie der Bestätigung über die technische
    • Ausstattung mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

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