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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
04.09.2026
Wald und Holz NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Teilnehmern über die Durchführung von verschiedenen Maßnahmen im Rahmen von forstlichen Nebenarbeiten in 7 Reviergruppen des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
7 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
25.08.26
Abgabefrist
04.09.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hilchenbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
Telefon
+49 25191797-192
Website
http://www.wald-und-holz.nrw.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): docx-Vordruck
  • Eines der unter Punkt 11. aufgeführten Zertifikate (nur bei forstlichen Tätigkeiten, die gefährliche Arbeiten umfassen) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

    • Der Auftragnehmer muss bei forstlichen Tätigkeiten, die gefährliche Arbeiten umfassen - insbesondere Arbeiten mit der Motorsäge oder dem Freischneider sowie das Besteigen von Bäumen - die Eignung gemäß den AGB Forst NRW nachweisen. Mit der Angebotsabgabe ist hierzu eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate vorzulegen:
    • - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
    • - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
    • - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
    • - KUQS-System
    • - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
    • - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
  • Eignung zur Berufsausübung - Die Mindestanforderungen je Einzelmaßnahme sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) sowie das Formular 522 (Eigenererklärung Mindestlohngesetz) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen

    • - Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
    • - Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
    • - Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden),
    • - für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen
    • der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen

    • - Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
    • - Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst , die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen
    • der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Mindestanforderungen je Einzelmaßnahme sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftragnehmer muss bei forstlichen Tätigkeiten, die gefährliche Arbeiten umfassen - insbesondere Arbeiten mit der Motorsäge oder dem Freischneider sowie das Besteigen von Bäumen - die Eignung gemäß den AGB Forst NRW nachweisen. Mit der Angebotsabgabe ist hierzu eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate vorzulegen

    • - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
    • - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
    • - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
    • - KUQS-System
    • - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
    • - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
    • Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
    • Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
    • Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
    • - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
    • - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
    • - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
    • - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
    • - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
    • nachgewiesen.
    • Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:
    • - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
    • - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
    • - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
    • Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen
    • der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

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