Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Teilnahmefrist 17.08.26 |
Eignungskriterien
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
1. Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. 4. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
1. Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen haben. 3. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
1. Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: In Los 3 (TKB): Mindestens 2 geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Tiefbau- und Kabelbauarbeiten für einen Referenzkunden (b.) für Versorgungsnetze (insb. Strom) (c.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 (d.) mit mindestens 100 Kubikmeter (m³) Bodenaushub in diesem Referenzzeitraum für den Referenzkunden 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. 6. Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer 2. auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis: 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= GAEB-Datei) (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der Auftraggeberin im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 der Bewerbungsbedingungen genannten Umfang. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis erhält die Höchstpunktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Auftragsorganisation
Personaleinsatz
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen