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Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlingen "Tompkins Barracks" in Schwetzingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
16.06.26
Abgabefrist
07.07.26
Öffnung
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Karlsruhe, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
Freischalten
Telefon
+49 721824829-387
Freischalten
Website
https://www.rp-karlsruhe.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit, Angabe des Speisenproduktionssystems "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze", Angabe ob die Verpflegung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der über die bisherige Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Die Verpflegungsleistung mit Mittagessen muss an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgen. Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich. Die Verpflegungsleistung muss entweder mit dem Speisenproduktionssystem "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze" erbracht worden sein. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen.

  • Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden d) 0,25 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden f) 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen.

  • Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit, Angabe des Speisenproduktionssystems "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze", Angabe ob die Verpflegung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der über die bisherige Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Die Verpflegungsleistung mit Mittagessen muss an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgen. Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich. Die Verpflegungsleistung muss entweder mit dem Speisenproduktionssystem "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze" erbracht worden sein. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen.

  • Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden d) 0,25 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden f) 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen.

  • Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden

    • 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
    • andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
    • 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung
    • 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer
    • 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers
    • 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft
    • 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe
    • 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.

Zuschlagskriterien

  • fiktiver Angebotspreis

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  • Realisierungskonzept

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