Veröffentlichung 23.07.26 | Abgabefrist 21.08.26 | Öffnung 21.08.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Erklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaft reicht Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präquali-fizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet.
Eigenerklärung mit dem Angebot
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Als Mindestanforderungen an die Eignung gilt, - dass es sich bei den technischen Fachkräften um Vermessungstechniker (abgeschlossene Ausbildung oder gleichwertiger Abschluss) handelt. - mind. zwei Vermessungstechniker je Los eingesetzt werden. Der Nachweis ist jeweils durch Eigenerklärung zu erbringen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei Bietergemeinschaft reicht eine Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um vergleichbare Referenzleistungen handeln. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. - Referenzbeschreibung Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Weiter gilt: Die Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen müssen die Referenzen auch zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Das sind die Referenzen in der Regel, wenn sie folgenden Inhalten genügen (Mindestanforderungen): - mindestens zwei Referenzprojekte, in denen die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden, und - mindestens ein Referenzprojekt, in dem die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 des Leistungsbilds "Bauvermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden. Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter auf dem Musterformular im Angebotsschreiben anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bieter ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt.
Die Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot oder spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Angebotsfrist) im Vergabeverfahren sind einzureichen
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