Veröffentlichung 18.07.25 | Fragenfrist 27.07.25 | Abgabefrist 06.08.25 | Öffnung 06.08.25 |
Eignungskriterien
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen. - Handelsregisterauszug
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (Prüfungsjahre 2022, 2023 und 2024) anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Jahresabschlussprüfung einer großen Kapitalgesellschaft nach HGB und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG beinhaltete. Dabei muss es sich um ein öffentliches Unternehmen bzw. ein Unternehmen unter Beteiligung der öffentlichen Hand handeln. Die Referenz darf auch andere Rechtsformen betreffen, sofern die Jahresabschlussprüfung in einem für große Kapitalgesellschaften vergleichbaren Maßstab durchgeführt wurde. Mindestanforderungen
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