Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 14.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Bonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Der Bieter muss ein ISO 27001 Zertifikat (oder eine vergleichbare Beschreibung der wesentlichen Anforderungen) vorlegen.
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