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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
28.07.2026
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software. Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
20.07.26
Abgabefrist
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Cottbus, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
vergabe@dikom-bb.de
Telefon
+49 355494971-0
Website
https://www.dikom-bb.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot
    • Mittels Dritterklärung): Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Ber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
    • Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Gesamtpreis (netto) aus dem Preisblatt

  • Serviceleistungen

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