Veröffentlichung 22.01.26 | Fragenfrist 28.01.26 | Abgabefrist 09.02.26 | Öffnung 09.02.26 |
Eignungskriterien
Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarung des Dritten zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) zu erbringen. Eignungsleihe: Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden. Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Bieter müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den sie nach der Projektstruktur benannt werden und in dem sie gegebenenfalls Referenzen vorlegen. Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber / Bieter sichert mit Nennung der Unterauftragnehmer zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen vorgenannter Unterauftragnehmer für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
Der Bewerber / Bieter hat einen Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Darstellung des Unternehmensportfolios o Informationen zur Struktur des Unternehmens - Gesetzlicher Vertreter - Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils - Geschäftszweck des Unternehmens - Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen - Angaben zur Nationalität des Eigentümers o Umsatz des Bewerbers / Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Gesamtumsatz - Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen o Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen o etc. in der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage E1 Unternehmensdarstellung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber / Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein (1) Referenzprojekt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über eine erfolgreiche Migration eines Fachverfahrens für Zulassungsstellen von IKOL-KFZ zu der angebotenen Fachanwendung, u. a. mit Angaben wie: - Bezeichnung der Leistung - Auftraggeber mit Name und Anschrift (ohne Angabe von personenbezogenen Daten) - Beschreibung der Tätigkeiten / Aufgaben - Leistungserbringer (Eigenes Personal oder Drittunternehmen) - Anteil der Eigenleistungen am Gesamtauftragswert in % - Gesamtauftragswert - Leistungszeitraum unter Verwendung der Anlage E2.1 Eigenerklärung zu Referenzen zu benennen. Jedes einzelne Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Der Bewerber / Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein (1) Referenzprojekt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über eine erfolgreiche Migration eines Fachverfahrens für Fahrerlaubnisbehörden von IKOL-FS zu der angebotenen Fachanwendung, u. a. mit Angaben wie: - Bezeichnung der Leistung - Auftraggeber mit Name und Anschrift (ohne Angabe von personenbezogenen Daten) - Beschreibung der Tätigkeiten / Aufgaben - Leistungserbringer (Eigenes Personal oder Drittunternehmen) - Anteil der Eigenleistungen am Gesamtauftragswert in % - Gesamtauftragswert - Leistungszeitraum unter Verwendung der Anlage E2.2 Eigenerklärung zu Referenzen zu benennen. Jedes einzelne Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Zuschlagskriterien
Leistung: Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) - Bewertungskriterien (B-Kriterien) Ausschlusskriterien Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). A-Kriterien sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Eine Nichterfüllung der Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewertungskriterien Jedes B-Kriterium wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Alle B-Kriterien werden - je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen nachvollziehbarer Darstellung - mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden aufaddiert und gemäß Wichtung die Gesamtpunktzahl ermittelt. In Summe über alle B-Kriterien können maximal 500 Leistungspunkte erreicht werden. Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
Preis: Der wertungsrelevante Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Faktors (fiktive Mengen) ermittelt.
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