Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen

Die Angebotsfrist ist am 25. November 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
19.11.2024
Angebotsfrist
25.11.2024
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Losen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Rüstsätze Prüflast Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen - Bautechnische Begehung (BTB) - Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) - Lieferleistungen - Aufbau der Sendeanlagen - Aufbauarbeiten der Kühlung - Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen - Technische Unterstützung (optional) - Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem je Los geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 16 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss je Los in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
2 Lose

Zeitplan

Fragenfrist
18.11.24
Veröffentlichung
19.11.24
Abgabefrist
25.11.24
Öffnung
25.11.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.935.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-it@swr.de
Telefon
000
Website
https://www.swr.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. (A1.1).
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
    • A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
  • Hinweis zu Bietergemeinschaften

    • Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
    • Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
    • Hinweis zu Unterauftragnehmern:
    • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
    • Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
    • Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.3.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
    • Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
    • Hinweis zur Eignungsleihe:
    • Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
    • Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
  • A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen

    • • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
    • • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. Mindestens 2 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
    • oder
    • • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
    • A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
    • Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
    • A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
    • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
    • Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
  • B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung

    • 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%
    • 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
    • 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
    • 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
    • B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel):
    • 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
    • 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
    • 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
    • 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
    • A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen.
    • Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ für das entsprechende Los und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 passend zum Los anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen.
    • Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unterzogen.
    • A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen.
    • Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien.
    • Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unter-zogen.
    • A4.3 – Nachweise oder eigenverfasste Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird je Los getrennt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los unter Berücksichtigung des Preises erteilt, sofern alle Leistungskriterien vom Bieter erfüllt werden.

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
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