Veröffentlichung 11.08.26 | Fragenfrist 01.09.26 | Abgabefrist 11.09.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) werden Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gemacht.
Es sind die unter Ziffer 1.4 Leistungsfähigkeit des Eignungs-Kriterienkatalogs aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die nachstehenden geforderten Angaben und Erklärungen sind während der elektronischen Angebotsabgabe im Eignungs-Kriterienkatalog der eVergabe zu tätigen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Unterlagen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, werden nach der Angebotsprüfung von dem/den aussichtsreichsten Bewerber/n oder Bieter/n angefordert. Hierfür wird eine Frist von einer Woche verhängt. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungs-Kriterienkatalog zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern. Unter Ziffer 1.6 des Eignungs-Kriterienkatalogs in der eVergabe sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen. Unter Ziffer 1.7 des Eignungs-Kriterienkatalogs in der eVergabe sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen
Zusätzlich zu dem Eignungs-Kriterienkatalog in der eVergabe sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen
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