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Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
31.08.2026
Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Abgabefrist
31.08.26
Öffnung
31.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
0800 10590-77691

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG: Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. Die Erlaubnis ist als Scan mit dem Angebot einzureichen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, vor Erteilung des Zuschlages diejenigen Bieter, welche für den Zuschlag in Betracht kommen, aufzufordern, auch für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vor-zulegen.

  • - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 6-1 der Bewerbungsbedingungen)

  • - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen): Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.

  • - Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Bewerbungsbedingungen).

  • - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen): Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen erklären, dass Sie entweder bereits bei Angebotsabgabe über eine Haftpflichtversicherung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung verfügen und diese (oder eine gleichwertige) im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder sich alternativ verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung abzuschließen und diese (oder eine gleichwertige) während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.

  • - Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe unter Verwendung der Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen erklären, dass sie wenigstens ein Referenzprojekt vorweisen können, dass mit dem jeweils angebotenen Los nach Art und Umfang vergleichbar ist, für das ein Angebot abgegeben wird (= ein vergleichbares Referenzprojekt je Los). Der Art nach ist ein Referenzprojekt mit einem der vorliegend ausgeschriebenen Lose vergleichbar, soweit das Projekt nicht länger als drei Jahre zurückliegt und dieses die Überlassung von Mitarbeitern zum Gegenstand hatte, die die jeweiligen Aufgaben- bzw. Anforderungsprofile gemäß Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Dem Umfang nach ist ein Referenzprojekt mit einem der vorliegend ausgeschriebenen Lose vergleichbar, wenn eine mit dem jeweiligen Los vergleichbare Anzahl an Leiharbeitnehmern des entsprechenden Anforderungsprofils überlassen worden ist:

Zuschlagskriterien

  • Preis: Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2. sowie der Bewertungsmatrix (Anlagen 5-1 der Bewerbungsbedingungen).

  • Qualität: Das Prozedere zur Bewertung der Qualität ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2. sowie der Bewertungsmatrix (Anlagen 5-1 der Bewerbungsbedingungen).

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