Veröffentlichung 05.12.25 | Fragenfrist 21.01.26 | Abgabefrist 30.01.26 | Öffnung 30.01.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Eignung sind im Formblatt A2.1.3 Referenzen mindestens zehn Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie die Durchführungen von Personenbeförderungsleistungen im Schienenersatzverkehr mit Bussen zum Gegenstand hatten. Die Angaben sind vollständig zu machen, wobei auch die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers des Referenzprojekts anzugeben sind. Die Vergabestelle behält sich vor, diesen zur Überprüfung der Referenzen zu kontaktieren. In Bezug auf die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Die Referenzen müssen jeweils Personenbeförderungsleistungen im Schienenersatz-verkehr mit Bussen zum Gegenstand haben und einem Umfang von insgesamt mindestens 100.000 gefahrenen Last-Kilometern aufweisen. Die Leistungen können vom Bieter, einem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder eignungsleihenden Nachunter-nehmern erbracht worden sein. Die Referenzprojekte müssen zudem in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Sofern das Referenzprojekt mit Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, müssen die o.g. Anforderungen bereits erfüllt sein (mindestens 100.000 Last-Kilometern erbracht). Alternativ gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dann als nachgewiesen, wenn mindestens 5 Buslinien nach § 42 PBefG und einem bestellten Betriebsleiter nach BOKraft für einen Zeitraum von jeweils mindestens einem Jahr bedient werden und die Buslinien Mo bis Fr mindestens im 2h-Takt fahren. Die entsprechenden Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung sind im Formblatt Angaben A2.1 Erklärungen und Nachweise zur Eignung zur technischen Ausrüstung zu tätigen. Dem Formblatt A2.1 ist als eigene Unterlage eine Aufstellung der vorhandenen Ausrüstung nach den unten dargestellten Kriterien beizufügen. Hinweis: In dem Fall, in dem Bieter Angebote für mehrere Lose einreichen, können Busse nicht angebotsübergreifend zur Erfüllung der Mindestanforderung berücksichtigt werden. In Bezug auf die technische Ausrüstung gelten für die Lose 1 bis 3 sowie 5 bis 8 jeweils die folgenden Mindestanforderungen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über mindestens 8 Busse verfügen, die einsatzfähig und nicht älter als 12 Jahre sind. Mit dem Angebot ist eine Liste der verfügbaren Busse einzureichen In Bezug auf die technische Ausrüstung gelten für die Lose 1 bis 5 darüber hinaus die folgenden zusätzlichen Mindestanforderungen: - Mindestens vier der acht Busse müssen entweder Gelenkbusse oder 15m-Busse bzw. "3-Achser" jeweils mit Niederflureinstieg sein.
Zum Nachweis der Eignung sind im Formblatt ferner Angaben A2.1 Erklärungen und Nachweise zur Eignung zur Anzahl der Mitarbeitenden zu tätigen. In Bezug auf die Anzahl der Mitarbeitenden gilt für die Lose 1 bis 3 sowie 5 bis 8 die folgende Mindestanforderung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über mindestens 10 Mitarbeiter verfügen. Berücksichtigt werden festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit und entsprechende Teilzeitäquivalente.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das den niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt aufweist.
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