Frist abgelaufen

Rahmenverträge über den Erwerb von Hard- und Software

Die Angebotsfrist ist am 01. Dezember 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 08. Mai 2024

  • Bechtle GmbH, Dortmund (PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör)
  • Keller Büromaschienen Vertriebsgesellschaft GmbH, Aachen (Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen)
  • SoftwareONE Deutschland GmbH, Leipzig (Standard Software und Dienstleistungen)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.10.23
Abgabefrist
01.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Aachen, Deutschland
E-Mail
eu-beschaffung@eva-aachen.de
Telefon
+492411814181
Website
https://www.eva-aachen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärungen: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärungen: a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der insbesondere hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind - der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Bietergemeinschaft: Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. (Vordruck 5) Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 9). Sonstiges: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

  • Umsätze: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (je Los) sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen (je Los), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung von Hard- und Software des jeweiligen Produktclusters) vergleichbar sind (Vordruck 3). Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

  • Betriebshaftlpflicht: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - für Sachschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis - für Vermögensschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis - für Personenschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage - einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Vordruck 8) und - die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

  • Referenzen: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Referenzen (je Los): Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Lieferung von Hard- und Software des jeweiligen Produktclusters) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens drei Referenzen (Vordruck 4), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Der Auftraggeber wird die vom Bieter übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

  • Nachweise: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Nachweis mittels Zertifikat (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig). b) Nachweis Partner- oder Fachhandelsstatus der genannten Hersteller in den Produktgruppen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

  • Zusätzlich für Los 4 relevant:: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): (1) Der Bewerber muss ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) sein. (2) Der Bewerber muss folgende Zertifizierungen bei Microsoft erfüllen (alle 7 Solutions Partner Designations): - Infrastructure (Azure) - Digital & App Innovation (Azure) - Data & AI (Azure) - Modern Work - Security - Business Applications - Microsoft Cloud

Welche davon erfüllen Sie?

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Lose (4)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB12 Seiten
Eignungskriterien156 KB24 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB8 Seiten
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