Frist abgelaufen

Rahmenvertrag 2027-2030 für die Termische Verwertung des Rechenguts inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd

Rahmenvertrag über 48 Monate bezüglich der thermischen Verwertung des Rechenguts inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
20.07.26
Öffnung
20.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
E-Mail
noah.schafhausen@duesseldorf.de
Telefon
+49 2118922757
Website
https://vergabe.duesseldorf.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis erforderlicher Zertifikate nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) für alle vom Bieter benannten Beteiligten an der Entsorgung.
    • Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B. Transport, Verbrennungsanlage)
  • Nachweis von geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten

    • Angabe des Auftragswertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt / Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
    • Es wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren
    • Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
    • - ZV3 Bietergemeinschaft
    • - ZV 4 Eignungsleihe/Unterauftragnehmer (Teil 1 zum Angebot
    • und Teil 2 auf gesondertes Verlangen)
    • - ZV 5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Teil 1 zum Angebot
    • und Teil 2 auf gesondertes Verlangen)
  • Abgabe einer formlosen Eigenerklärung, dass nur LKW verwendet werden, die die Schadstoffgrenzwerte der Euro VI einhalten.

    • Entfernung zur abschließenden (Haupt-)Verwertungsanlage* inkl. aller ggf. zusätzlichen Verfahrensschritte (z.B. zusätzliche Zwischenlagerung). Bei zwei Anlagen wird die Entfernung getrennt nach Klärwerken gemittelt.
    • * Dies ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat.
    • 1. Beschreibung des Ablaufes von Transport und Verwiegung
    • 2. Darstellung des Abfallwegs von Abholung über ggf. Zwischenlager, Aufbereitung, Verwertung und sonstiger erforderlicher Zwischenwege.
    • 3. Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten
    • 4. Anlagenkapazität und Laufzeit
    • 5. Darstellung des Aufbereitungsverfahrens bis hin zu Erfüllung des notwendigen Heizwerts zur selbstgängigen Verbrennung, sodass das Ziel der thermischen Verwertung erfüllt ist. (Erwartet wird, dass ein derart hoher Heizwert des Rechenguts erreicht wird, so dass dieser in der Verbrennungsanlage möglichst selbstgängig verbrannt wird. Dies kann durch eine vorherige Behandlung des Rechenguts (weitergehende Entwässerung, Trocknung etc.) aber auch durch eine in der Verbrennungsanlage vorhandene, vorgeschaltete Trocknung erreicht werden.)
    • 6. Darstellung der Entsorgungssicherheit, Darstellung eines Ersatzweges, dies kann durch zwei redundante Verwertungswege oder ein entsprechend großes Zwischenlager gewährleistet sein.
    • Es muss bereits bei Angebotsabgabe ein Ersatzweg benannt werden, sodass bei kurzfristigem Ausfall der primären Verbrennungsanlage eine Alternative vorliegt. Dies muss nicht zwingend eine weitere Verbrennungsanlage sein, sondern kann auch ein Zwischenlager (Abstellort für die Container) sein. Es muss gewährleistet sein, dass die abzuholenden Container möglichst zeitnah vom Klärwerk entfernt werden, damit die Abwasserreinigung, welche die hoheitliche Aufgabe des SEBD ist und nicht unterbrochen werden kann, gewährleistet wird.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium.
    • Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt.
    • Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat.
    • Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.
  • Preis

    • Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium.
    • Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt.
    • Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat.
    • Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.

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