Veröffentlichung 31.07.26 | Abgabefrist 01.09.26 | Vertragsbeginn 16.11.26 |
Eignungskriterien
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren: Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren: Mit Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren: Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter
Mit Angebotsabgabe ist die Untersuchungsstelle zu benennen und die gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 nachzuweisen. Hierfür ist zunächst eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch den beigefügten Vor-druck ,,Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter‘‘ erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich von Bietern, die die Stadt bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren, die Nachforderung von entsprechenden Nachweisen (bspw. Zertifikate, Bescheinigungen, Akkreditierungen etc.) als Beleg für die getätigten Angaben vor.
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