Veröffentlichung 02.07.26 | Fragenfrist 25.07.26 | Abgabefrist 05.08.26 |
Eignungskriterien
Angabe des Jahresumsatzes (in Euro) für die Jahre 2025, 2024 und 2023 (Gesamtumsatz sowie Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand) Mindestvoraussetzung
Referenzen (Microsoft-Umfeld) Anforderung: Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren Inhalt: Der Bieter muss als verantwortliches Unternehmen als Handelspartner - LSP (Licensing Solution Partner) oder ESA (Enterprise Software Advisor) - für Microsoft-Produkte Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht haben - Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein - Mindestens 1000 Arbeitsplätze pro Referenz - Vorzulegen über Anlage A06
- Bestätigung, dass Leistungen und Services, die durch die nachfolgenden Kriterien gefordert werden, für den Auftraggeber kostenfrei erbracht werden, d.h. eventuell beim Bieter entstehende Kosten sind für diese Services und Leistungen in die Produktpreise einzukalkulieren. - Bestätigung, dass der Bieter von Microsoft autorisiert ist, Lizenzen auf Basis der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft zu verkaufen und von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) autorisiert ist. - Bestätigung, dass sämtliche Dokumente (Arbeitspapiere, Berichte) in deutscher Sprache sowohl in schriftlicher Form als auch auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Dateiformat hat dem gängigen Microsoft Office Standard zu entsprechen. - Bestätigung, dass alle einzusetzenden Ansprechpartner der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens mächtig sind. - Microsoft wird möglicherweise im Rahmen der Lizenzmodelle zusätzliche kostenlose Mehrwertleistungen (Benefits) zur Verfügung stellen. Der Bieter bestätigt, dem Auftraggeber diese Benefits vollständig und ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung zu stellen und den Auftraggeber proaktiv zu informieren und aktiv darin zu unterstützen, die Benefits auch vollständig in Anspruch zu nehmen. Bei Wechsel der Lizenzmodelle kann es aufgrund der Überlagerung von Regelungen zu einer faktischen partiellen Doppelzahlung von Nutzungsrechten kommen. Sofern Microsoft diese Doppelzahlung vergütet oder anderweitig ausgleicht, wird der Bieter diese Vorteile vollumfänglich an den Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung weitergeben. Dies ist vom Bieter zu bestätigen. Insbesondere verzichtet der Bieter auf Koppelgeschäfte, d.h. die in Inanspruchnahme kostenloser Leistungen von der gleichzeitigen Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen abhängig zu machen. Dies ist vom Bieter zu bestätigen. - Bestätigung, dass der Bieter Änderungen von Microsoft an der Produktliste bzw. den Produktbestimmungen aufarbeiten und unverzüglich als Information an den Auftraggeber verteilen wird. Für die Besteller muss sichergestellt sein, dass Lizenz- und Benefitinformationen aktuell und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. - Für den Auftraggeber muss sichergestellt sein, dass die Funktionen des Microsoft 365 Admin Centers und die dort ggf. hinterlegten Lizenz- und Benefitinformationen aktuell und kostenlos genutzt und verwaltet werden können. Soweit Lizenz- oder Benefitinformationen in anderen Portalen hinterlegt sein sollten, gilt das auch für diese Portale. Der Bieter stellt soweit möglich alle notwendigen Lizenznachweise über das Admin Center zur Verfügung bzw. hält diese vor. Der Bieter wird beim Umgang mit dem Admin Center und anderen Portalen kostenlos Unterstützung leisten (z.B. bei der Pflege und Administration von Produkten / Lizenzen und Mehrwertdiensten). Der Bieter hat dies zu bestätigen. - Der Bieter bestätigt, dass er zu Lizenzmodellen kostenlos beraten und dem Auftraggeber die notwendigen Informationen über seinen Lizenzstatus und die Benefitkontingente zugänglich machen wird (insbesondere bei True Ups). - Unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses soll eine kontinuierliche Software Assurance ab dem 01.10.2026 (nahtloser Anschluss an den zum 30.09.2026 ablaufenden alten Rahmenvertrag) erfolgen. Der Bieter bestätigt, den Auftraggeber kostenfrei bei Beitritten zum Enterprise Agreement sowie deren Verwaltung zu unterstützten und alle ihm möglichen Schritte zu unternehmen, um den nahtlosen Anschluss sicherzustellen. - Der Bieter bestätigt, einen Mitarbeiter, der dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner (SPOC) zur Verfügung steht und die Anfragen intern beim Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit steuert zu benennen. Der Ansprechpartner muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Software Asset Management verfügen. Er muss über eine aktuelle (d.h. aus den letzten 24 Monaten) MLP Microsoft Licensing Professional -Zertifizierung verfügen. - Bestätigung, dass der Bieter im Rahmen von Audits und Lizenzplausibilisierungen den Auftraggeber kostenfrei unterstützen wird und z.B. erforderliche Informationen bereitstellen wird.
Personelle Kapazitäten (Ausschlusskriterium) - Benennung der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter für die Jahre 2026, 2025 und 2024 (Gesamt sowie bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand) - Die Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand muss in jedem Jahr mindestens 10 betragen
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag, d.h. der Bieter, bei dessen Rabatt/Aufschlag gemäß Preisblatt sich der niedrigste Preis ergibt. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
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