Zuschlag erteilt am 02. April 2026
Veröffentlichung 02.04.26 |
Zuschlagskriterien
Herstellung Abrufreife: Bewertet wird der Preis für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 samt Nebenkosten und Zuschlägen/Nachlässen zur Herstellung der Abrufreife. Es ist jeweils ein Angebot für die Kompakt- und die Langvariante einzureichen. Für die Bewertung werden beide Angebotssummen addiert. Es wird jeweils die vom Bieter angegebene Bruttosumme einbezogen und damit die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
Angebot Abruf: Für die bei Abruf durch die Gemeinden zu erbringenden Leistungen ist ein Pauschalhonorar je Abruf anzubieten. Es ist dabei ein einheitlicher Preis für alle Gebäudevarianten anzugeben (keine Unterscheidung nach Lang- oder Kompaktvariante). Es wird die vom Bieter angegebene Bruttosumme gewertet und damit die vom Auf-traggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
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