Rahmenvertrag für die Brandschutzplanung von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern

Zuschlag erteilt am 02. April 2026

  • Ingenieurbüro Löwenberg GmbH, Hennef · 248.965 €
Auftraggeber
Veröffentlicht
02.04.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die Städte und Gemeinden des Landes beim Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren unterstützen. Ein noch zu beauftragendes Bauunternehmen soll gemeinsam mit einem bereits beauftragten Objektplaner zwei Varianten von Feuerwehrhäusern – Langhaus und Kompakthaus – schlüsselfertig planen und errichten (ggfs. mit Nachunternehmern). Um diesen Planungsprozess im Bereich der Brandschutzplanung zu unterstützen, soll der Bieter ein Brandschutzkonzept für die beiden Varianten erstellen und bei der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Gebäude mitwirken. Beauftragt werden sollen die LPH 1-5 gem. AHO 17 zur Erstellung der abrufreifen Gebäude sowie Leistungen beim Abruf der Gebäude durch die Gemeinden. Es ist beabsichtigt, dass das Land das Vergabeverfahren durchführt und die Städte und Gemeinden nach Zuschlagserteilung selbstständig entscheiden können, ob sie die Leistungen des bezuschlagten Bieters entsprechend den im Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Schwerin, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
vergabe@sh-partner.de
Telefon
+493814930260
Website
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Herstellung Abrufreife: Bewertet wird der Preis für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 samt Nebenkosten und Zuschlägen/Nachlässen zur Herstellung der Abrufreife. Es ist jeweils ein Angebot für die Kompakt- und die Langvariante einzureichen. Für die Bewertung werden beide Angebotssummen addiert. Es wird jeweils die vom Bieter angegebene Bruttosumme einbezogen und damit die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.

  • Angebot Abruf: Für die bei Abruf durch die Gemeinden zu erbringenden Leistungen ist ein Pauschalhonorar je Abruf anzubieten. Es ist dabei ein einheitlicher Preis für alle Gebäudevarianten anzugeben (keine Unterscheidung nach Lang- oder Kompaktvariante). Es wird die vom Bieter angegebene Bruttosumme gewertet und damit die vom Auf-traggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB16 Seiten
Eigenerklärung42 KB32 Seiten
Eignungskriterien287 KB6 Seiten
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